Bei der Fahrradversicherung von andsafe kann der Versicherer den vereinbarten Beitrag an die Schaden- und Kostenentwicklung anpassen. Eine Beitragserhöhung wird mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam, muss aber spätestens einen Monat vorher in Textform mitgeteilt werden – und Sie können den Vertrag danach innerhalb eines Monats kündigen oder eine Umstellung beantragen.
Der Versicherer ist berechtigt, den mit Ihnen vereinbarten Beitrag für die Fahrradversicherung der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Dabei wird berücksichtigt, wie sich das Verhältnis von Leistungen (Versicherungsschutz) und Beiträgen verändert hat. Diese Ermittlung erfolgt nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Ergibt sich aus den ermittelten Anpassungen eine Erhöhung des Beitrags, wird diese mit dem Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam.
Der Versicherer ist verpflichtet, Sie spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform über die Anpassung zu informieren. Nach Erhalt dieser Informationen haben Sie einen Monat Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag zu kündigen.
Optional können Sie auch die Umstellung des Vertrages beantragen (zum Beispiel die Herausnahme eines Bausteins).
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf den Beitrag für die Fahrradversicherung anpassen, wenn sich Schäden und Kosten sowie das Verhältnis von Leistungen und Beiträgen verändern; die Berechnung erfolgt nach fachlich anerkannten Grundsätzen. Steigt der Beitrag, gilt die Erhöhung ab der nächsten Versicherungsperiode, und Sie werden mindestens einen Monat vorher in Textform informiert. Danach haben Sie einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Alternativ können Sie eine Umstellung des Vertrages beantragen, etwa das Herausnehmen eines Bausteins.
Häufige Fragen
Darf der Beitrag für die Fahrradversicherung erhöht werden?
Ja. Der Versicherer ist berechtigt, den vereinbarten Beitrag der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen und berücksichtigt dabei, wie sich das Verhältnis von Leistungen und Beiträgen verändert hat. Die Ermittlung erfolgt nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Ab wann gilt eine Beitragserhöhung?
Ergibt sich eine Erhöhung des Beitrags, wird diese mit dem Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam.
Wann und wie werde ich über eine Anpassung informiert?
Der Versicherer muss Sie spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform über die Anpassung informieren.
Welche Möglichkeiten habe ich nach einer angekündigten Beitragserhöhung?
Nach Erhalt der Informationen haben Sie einen Monat Zeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Optional können Sie auch die Umstellung des Vertrages beantragen, zum Beispiel die Herausnahme eines Bausteins.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025