Wer sein Fahrrad bei andsafe versichert, muss es stets abschließen, sobald es nicht genutzt wird – auch bei kurzen Pausen oder Einkäufen und in gemeinsam genutzten Räumen. Zusätzlich ist das Fahrrad in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, nach Herstellervorgaben zu pflegen und bei fehlender Rahmennummer codieren zu lassen. Nachweise müssen auf Verlangen vorgelegt werden.
Sicherung des Fahrrads mit einem Schloss
Sie müssen das Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl stets mit einem Schloss abschließen, wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch dann, wenn die Nutzung nur kurzfristig unterbrochen wird, zum Beispiel für Pausen oder Einkäufe.
Dasselbe gilt, wenn Sie das Fahrrad in einem Raum abstellen, der von mehreren Personen genutzt wird.
Stellen Sie das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab, den Sie ausschließlich selbst nutzen, ist ein gesonderter Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich.
Pflege des Fahrrads
Sie müssen das Fahrrad jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand halten. Dafür sind die Vorgaben des Herstellers zu beachten. Ein Nachweis ist über geeignete Belege zu führen.
Codierung des Fahrrads
Wenn das versicherte Fahrrad keine Rahmennummer hat, müssen Sie es codieren lassen. Dies ist möglich:
- bei der Polizei
- beim Fachhändler
- beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC)
Einen entsprechenden Nachweis müssen Sie dem Versicherer auf Verlangen vorlegen.
Was bedeutet das konkret?
Vor einem Versicherungsfall gelten für Sie bestimmte Pflichten: Das Fahrrad muss abgeschlossen werden, sobald es nicht in Gebrauch ist – auch bei kurzen Unterbrechungen und in Räumen, die mehrere Personen nutzen. Nur in einem allein von Ihnen genutzten Raum ist kein Schloss nötig. Außerdem müssen Sie das Fahrrad nach Herstellervorgaben pflegen und es bei fehlender Rahmennummer codieren lassen; passende Belege bzw. Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Häufige Fragen
Muss ich mein Fahrrad auch bei einer kurzen Pause abschließen?
Ja. Das Fahrrad muss stets mit einem Schloss abgeschlossen werden, wenn es nicht genutzt wird – auch bei kurzfristigen Unterbrechungen wie Pausen oder Einkäufen.
Brauche ich ein Schloss, wenn ich das Rad in meinem eigenen Raum abstelle?
Nein. Wenn Sie das Fahrrad in einem Gebäude oder Raum abstellen, den Sie ausschließlich selbst nutzen, ist ein gesonderter Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich. In gemeinsam genutzten Räumen muss es dagegen abgeschlossen werden.
Was gilt, wenn mein Fahrrad keine Rahmennummer hat?
Dann müssen Sie es codieren lassen – bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC). Einen Nachweis darüber müssen Sie auf Verlangen vorlegen.
Wie muss ich das Fahrrad pflegen?
Sie müssen das Fahrrad jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand halten und dabei die Vorgaben des Herstellers beachten. Ein Nachweis ist über geeignete Belege zu führen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025