Taucht ein zuvor verlorenes oder gestohlenes Fahrrad wieder auf, verlangt die andsafe Fahrradversicherung von Ihnen eine unverzügliche Meldung in Textform. Haben Sie bereits eine Entschädigung erhalten und bekommen das Rad zurück, müssen Sie entweder das Geld zurückzahlen oder das Fahrrad überlassen – und diese Wahl innerhalb eines Monats nach Aufforderung treffen.
Wird Ihr abhandengekommenes Fahrrad wiederaufgefunden, müssen Sie uns dies unverzüglich in Textform mitteilen (zum Beispiel per E-Mail oder Brief).
Gelangt das Fahrrad wieder in Ihren Besitz, nachdem Sie von uns eine Entschädigung erhalten haben, müssen Sie entweder diese Entschädigung zurückzahlen oder uns das Fahrrad zur Verfügung stellen. Welche der beiden Alternativen Sie wählen, müssen Sie uns innerhalb eines Monats mitteilen, nachdem wir Sie schriftlich dazu aufgefordert haben. Läuft diese Frist fruchtlos ab, geht das Wahlrecht auf uns über.
Wir behalten uns vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr verschwundenes Fahrrad wieder auftaucht, müssen Sie das dem Versicherer sofort in Textform melden. Haben Sie schon Geld für den Verlust erhalten und bekommen das Rad zurück, haben Sie die Wahl: entweder das Geld zurückzahlen oder das Fahrrad dem Versicherer überlassen. Diese Entscheidung müssen Sie innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung treffen, sonst entscheidet der Versicherer.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn mein gestohlenes Fahrrad wieder auftaucht?
Sie müssen dem Versicherer das Wiederauffinden unverzüglich in Textform mitteilen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Muss ich die Entschädigung zurückzahlen, wenn ich mein Fahrrad zurückbekomme?
Wenn Sie das Fahrrad zurückerhalten, nachdem Sie eine Entschädigung bekommen haben, müssen Sie entweder die Entschädigung zurückzahlen oder das Fahrrad dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Wie lange habe ich Zeit, mich zwischen Rückzahlung und Überlassung des Fahrrads zu entscheiden?
Sie müssen die gewählte Alternative innerhalb eines Monats mitteilen, nachdem der Versicherer Sie schriftlich dazu aufgefordert hat. Läuft die Frist ungenutzt ab, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Was passiert mit bereits ausgetauschten Fahrradteilen?
Der Versicherer behält sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025