In der Fahrradversicherung von andsafe legen die Schlussbestimmungen fest, dass ein Schaden innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt oder Kenntnis gemeldet werden muss – samt Angaben zu Tag, Ort, Fahrradtyp und Kennzeichen –, damit ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften wie BGB und VVG, es gilt deutsches Recht, für Klagen ist der Wohnsitz maßgeblich, und bei geltenden Embargos oder Sanktionen entfällt der Versicherungsschutz.
Geltende Rechtsvorschriften
Neben diesen Bedingungen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. Das gilt insbesondere für das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der jeweils gültigen Fassung.
Ausschluss des Anspruchs auf Entschädigung
Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie uns Ihren Anspruch auf Entschädigungsleistung nicht innerhalb von sechs Monaten gemeldet haben. Diese Frist beginnt mit dem Eintritt des Schadens beziehungsweise mit Ihrer Kenntnis vom Eintritt des Schadens.
Bei der Meldung müssen Sie folgende Angaben machen:
- Tag und Ort des Schadens
- Typ und Kennzeichen des vom Schaden betroffenen Fahrrads
Zuständiges Gericht
Erheben wir Klage gegen Sie, richtet sich die Zuständigkeit des Gerichts nach Ihrem Wohnsitz. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig.
Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Embargos
Sind wir als Vertragsparteien unmittelbar von Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland betroffen, so besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt, soweit und solange die Sanktionen gelten.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf andere Staaten erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Diese Einschränkung des Versicherungsschutzes gilt auch für den Fall, dass der Versicherungsschutz aus einem Vorvertrag hergeleitet wird. Die übrigen Vertragsbestimmungen werden durch diese Vereinbarung weder aufgehoben noch eingeschränkt.
Was bedeutet das konkret?
Ergänzend zu den Bedingungen gelten die gesetzlichen Vorschriften wie BGB und VVG, und für den Vertrag gilt deutsches Recht. Wichtig ist die Meldefrist: Wer seinen Schaden nicht innerhalb von sechs Monaten mit den geforderten Angaben meldet, verliert den Anspruch auf Entschädigung. Bei Klagen ist der eigene Wohnsitz maßgeblich. Bestehen Sanktionen oder Embargos der EU, Deutschlands oder der USA, greift für diese Zeit kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Fahrradschaden melden, um Anspruch auf Entschädigung zu haben?
Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Schadens beziehungsweise nach Ihrer Kenntnis davon. Melden Sie ihn später, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Welche Angaben muss die Schadenmeldung enthalten?
Erforderlich sind Angaben zu Tag und Ort des Schadens sowie zu Typ und Kennzeichen des betroffenen Fahrrads.
Welches Gericht ist bei einer Klage zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Auch wenn der Versicherer gegen Sie klagt, richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem Wohnsitz.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Sanktionen oder Embargos?
Nein. Sind die Vertragsparteien unmittelbar von Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der EU, Deutschlands oder – unter bestimmten Voraussetzungen – der USA betroffen, besteht kein Versicherungsschutz, soweit und solange diese Sanktionen gelten.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025