Verletzt der Versicherungsnehmer bei der andsafe Fahrradversicherung eine Obliegenheit, hängt es vom Grad des Verschuldens ab, ob und in welcher Höhe gezahlt wird: Bei vorsätzlicher Verletzung entfällt die Leistung vollständig, bei grober Fahrlässigkeit darf entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Wer nachweist, dass die Verletzung nicht grob fahrlässig oder für den Versicherungsfall nicht ursächlich war, behält seinen Leistungsanspruch – außer bei arglistiger Verletzung. Zudem besteht ein fristloses Kündigungsrecht.
Verletzen Sie eine Obliegenheit vorsätzlich, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit müssen Sie beweisen.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat.
Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war.
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
Verletzen Sie eine Obliegenheit, so darf der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung wird wirksam, sobald Sie sie erhalten.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich nicht an die vereinbarten Pflichten hält, riskiert seinen Versicherungsschutz. Bei absichtlicher Verletzung zahlt der Versicherer gar nicht, bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Sie können den Anspruch aber retten, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder der Verstoß keine Auswirkung auf den Schaden hatte – es sei denn, Sie haben arglistig gehandelt. Außerdem darf der Vertrag in solchen Fällen fristlos gekündigt werden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Pflicht absichtlich verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit vollständig gestrichen?
Nein. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer die Leistung in dem Verhältnis kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, müssen Sie allerdings selbst beweisen.
Kann ich meinen Leistungsanspruch trotz Obliegenheitsverletzung behalten?
Ja. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben oder dass die Verletzung weder für Eintritt und Feststellung des Versicherungsfalls noch für Feststellung und Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt jedoch nicht bei arglistiger Verletzung.
Darf der Versicherer den Vertrag wegen einer Obliegenheitsverletzung kündigen?
Ja, der Versicherer darf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung wird wirksam, sobald Sie sie erhalten.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025