Bei der Fahrradversicherung von andsafe wird die Entschädigung nicht gekürzt, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig verursacht hat – vorausgesetzt, der Schaden geht auf etwas anderes als eine Obliegenheitsverletzung zurück. In diesem Fall verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und leistet in vollem Umfang.
Wird ein Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden entsteht, der nicht auf eine Obliegenheitsverletzung zurückgeht, wird die Leistung nicht wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt. Der Versicherer macht in diesem Fall nicht geltend, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat.
Häufige Fragen
Wird die Entschädigung gekürzt, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein, sofern der Schaden nicht durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde. In diesem Fall verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Gilt der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit auch bei einer Obliegenheitsverletzung?
Nein. Der Verzicht greift nur, wenn der Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025