Bei der Fahrradversicherung von andsafe zahlen Versicherungsnehmer die Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus, wobei die Versicherungsperiode der Zahlungsperiode entspricht. Der erste Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig; bei verspäteter Zahlung verschiebt sich der Versicherungsschutz oder der Versicherer kann zurücktreten. Für Folgebeiträge, das SEPA-Lastschriftverfahren und die Beitragsberechnung bei vorzeitigem Vertragsende gelten klare Fristen und Regeln.
Zahlungs- und Versicherungsperiode
Je nach Vereinbarung zahlen Sie uns die Beiträge im Voraus – jeweils für einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr (Zahlungsperiode). Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Zahlungsperiode.
Umstellung der Zahlungsperiode
Haben wir vereinbart, dass Sie die Beiträge jeweils für einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr zahlen, und geraten Sie mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug, sind wir berechtigt, die Beiträge künftig jeweils für ein ganzes Jahr von Ihnen zu verlangen.
Zahlung des ersten Beitrags
Der Anspruch auf den ersten Beitrag entsteht mit dem vereinbarten Beginn der Versicherung, frühestens jedoch mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Sie zahlen den Beitrag rechtzeitig, wenn Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins überweisen. Das gilt auch, wenn der Beitrag bis zu diesem Zeitpunkt vom angegebenen Konto abgebucht werden kann und Sie der Abbuchung nicht widersprechen.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, beginnt der Versicherungsschutz abweichend erst mit dem Datum Ihrer Zahlung. Können Sie allerdings nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben, beginnt der Versicherungsschutz wie vereinbart.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dieses Recht haben wir nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Zahlung der Folgebeiträge
Der Anspruch auf die Folgebeiträge entsteht zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem Zeitpunkt erfolgt, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben ist.
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, geraten Sie automatisch in Verzug. Das gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Befinden Sie sich mit der Beitragszahlung in Verzug, erhalten Sie von uns eine Zahlungsaufforderung in Textform mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Steht der Beitrag nach Ablauf dieser Frist immer noch aus, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Der Schutz lebt erst dann wieder auf, wenn Sie den rückständigen Beitrag einschließlich der Kosten und Zinsen beglichen haben.
Haben Sie Ihren Versicherungsschutz auf diese Weise verloren, dürfen wir das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Sofern wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch machen, können Sie die Wirkung der Kündigung rückgängig machen, indem Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung den angeforderten Betrag einschließlich aller Kosten und Zinsen bezahlen. Der Versicherungsschutz lebt erst mit dieser Zahlung wieder auf.
Kontodeckung bei SEPA-Lastschriftverfahren
Können wir die fälligen Beiträge nicht zu den vereinbarten Terminen per SEPA-Lastschriftverfahren von dem angegebenen Konto einziehen und liegt der Grund dafür bei Ihnen, so sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Ein von Ihnen zu vertretender Grund liegt z. B. vor, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist oder Sie der Abbuchung widersprechen. Die durch Geldinstitute erhobenen Bearbeitungsgebühren für nicht eingelöste Abbuchungen können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Beitrag bei vorzeitigem Vertragsende
Wird Ihr Versicherungsvertrag vorzeitig beendet, haben wir Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Sofern Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe derselben zu widerrufen, erstatten wir Ihnen den Beitrag ab dem Datum des Zugangs Ihres Widerrufs.
Treten wir vom Versicherungsvertrag zurück, weil Sie den Erstbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben, haben wir einen Anspruch auf eine angemessene Geschäftsgebühr.
Treten wir von diesem Versicherungsvertrag zurück, weil Sie gefahrerhebliche Umstände, nach denen wir Sie gefragt haben, nicht angezeigt haben, steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden zu.
Wird der Versicherungsvertrag von uns wegen arglistiger Täuschung angefochten, steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihre Beiträge im Voraus – je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Den ersten Beitrag sollten Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, sonst kann sich der Beginn des Versicherungsschutzes verschieben oder der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Bezahlen Sie einen Folgebeitrag zu spät, geraten Sie in Verzug und können nach einer Mahnung mit Zwei-Wochen-Frist Ihren Schutz verlieren. Endet der Vertrag vorzeitig, steht dem Versicherer der Beitrag für den Zeitraum zu, in dem Versicherungsschutz bestand.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste Beitrag ist rechtzeitig gezahlt, wenn Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins überweisen oder er in dieser Zeit vom Konto abgebucht werden kann und Sie der Abbuchung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Datum Ihrer Zahlung, und der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Können Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben, beginnt der Schutz wie vereinbart und der Rücktritt entfällt.
Was geschieht, wenn ich einen Folgebeitrag zu spät zahle?
Sie geraten automatisch in Verzug, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Sie erhalten dann eine Zahlungsaufforderung in Textform mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Bleibt der Beitrag danach offen, verlieren Sie den Versicherungsschutz, bis Sie den Rückstand samt Kosten und Zinsen begleichen.
Wer trägt die Gebühren, wenn eine SEPA-Lastschrift nicht eingelöst wird?
Liegt der Grund für die nicht mögliche Abbuchung bei Ihnen – etwa mangelnde Kontodeckung oder Widerspruch gegen die Abbuchung –, kann der Versicherer die von Geldinstituten erhobenen Bearbeitungsgebühren für nicht eingelöste Abbuchungen in Rechnung stellen und künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025