Beim Fahrradschutzbrief von andsafe ist das Fahrrad abgesichert, für das über die Fahrradversicherung für Fahrräder und Pedelecs bereits Versicherungsschutz besteht. Wichtig ist dabei, dass das Fahrrad nicht gewerblich genutzt wird und keiner Versicherungspflicht unterliegt. Auch mitgeführte Fahrradanhänger sind eingeschlossen, solange sie nicht gewerblich zum Einsatz kommen.
Versichert ist das Fahrrad, für das im Rahmen der Fahrradversicherung für Fahrräder und Pedelecs bei andsafe Versicherungsschutz besteht.
Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrrad weder gewerblich genutzt wird noch versicherungspflichtig ist.
Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrradanhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Fahrradschutzbrief gilt für das Fahrrad, das ohnehin schon über die Fahrradversicherung für Fahrräder und Pedelecs abgesichert ist. Damit der Schutz greift, darf das Fahrrad nicht gewerblich genutzt werden und keiner Versicherungspflicht unterliegen. Zusätzlich sind auch mitgeführte Fahrradanhänger mitversichert, solange sie nicht gewerblich eingesetzt werden.
Häufige Fragen
Welches Fahrrad ist über den Fahrradschutzbrief abgesichert?
Versichert ist das Fahrrad, für das im Rahmen der Fahrradversicherung für Fahrräder und Pedelecs bei andsafe Versicherungsschutz besteht.
Sind auch Fahrradanhänger mitversichert?
Ja, mitgeführte Fahrradanhänger sind ebenfalls versichert, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden.
Gilt der Schutz auch für gewerblich genutzte Fahrräder?
Nein. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad weder gewerblich genutzt wird noch versicherungspflichtig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025