Wer den Fahrradschutzbrief von andsafe nutzt, findet hier die Erklärung zweier zentraler Begriffe: Der Leistungsort ist eine Stelle am oder nahe dem Schadenort, die mit dem Abschleppfahrzeug tatsächlich und nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung erreichbar ist. Der Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem Sie gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Erklärungsbedürftige Begriffe in diesem Schutzbrief werden jeweils dort definiert, wo sie eine Rolle spielen. Eine Ausnahme gilt für die beiden folgenden Begriffe, weil sie mehrfach im Text vorkommen.
Leistungsort
Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes. Diese Stelle muss mit dem Abschleppfahrzeug tatsächlich erreichbar sein – und zwar in einer nach der Straßenverkehrsordnung zulässigen Weise.
Wohnsitz
Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem Sie gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt erklärt zwei Begriffe, die im Fahrradschutzbrief mehrfach vorkommen. Der Leistungsort ist ein Punkt am oder nahe dem Schadenort, der mit dem Abschleppfahrzeug wirklich und im Rahmen der Straßenverkehrsordnung erreicht werden kann. Der Wohnsitz meint den Ort in Deutschland, an dem Sie gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. Alle übrigen erklärungsbedürftigen Begriffe werden an der jeweils passenden Stelle im Schutzbrief definiert.
Häufige Fragen
Was gilt beim Fahrradschutzbrief als Leistungsort?
Als Leistungsort gilt eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug tatsächlich und in einer nach der Straßenverkehrsordnung zulässigen Weise erreichbar ist.
Wie ist der Wohnsitz in diesem Schutzbrief definiert?
Der Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem Sie gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Warum werden nur diese beiden Begriffe vorab erklärt?
Weil sie mehrfach im Text vorkommen. Alle anderen erklärungsbedürftigen Begriffe werden jeweils dort definiert, wo sie eine Rolle spielen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025