Wer mit dem versicherten Fahrrad liegen bleibt, bekommt bei andsafe im Fahrradschutzbrief eine Reihe von Hilfeleistungen: Pannenhilfe, Abtransport, Bergung, Weiter- oder Rückfahrt, ein Ersatzfahrrad, Übernachtungskosten, Rücktransport, Verschrottung und im Ausland sogar Notfall-Bargeld. Ein 24-Stunden-Notfalltelefon steht rund um die Uhr bereit, und für viele Leistungen gelten feste Höchstbeträge – innerhalb und außerhalb Europas jeweils in unterschiedlicher Höhe.
Liegt ein Versicherungsfall vor, sorgen wir mit den folgenden Leistungen dafür, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind.
24-Stunden-Service
Wir sind rund um die Uhr erreichbar und helfen Ihnen sofort weiter. Auch bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad unterstützen wir Sie, indem wir Ihnen mitteilen, wo sich die nächste Fahrradwerkstatt befindet.
Unser Notfalltelefon erreichen Sie unter der Nummer 0251-95202975. Bei Anrufen aus dem Ausland lautet die Telefonnummer (0049)251-95202975.
Rufen Sie im Schadensfall nicht das Notfalltelefon an, so sind wir nur zur Übernahme der Kosten verpflichtet, soweit die selbst organisierten Leistungen nachfolgend ausdrücklich versichert sind.
Pannenhilfe
Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann.
Pannenhilfe innerhalb Europas
Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und in zumutbarer Zeit nach Meldung des Schadens am Leistungsort sein kann, sorgen wir für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe und übernehmen die entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernehmen wir nur, wenn hierfür Versicherungsschutz besteht.
Organisieren Sie sich die Pannenhilfe selbst, beteiligen wir uns an den Kosten mit maximal 50 Euro.
Pannenhilfe außerhalb Europas
Tritt der Versicherungsfall außerhalb Europas ein, übernehmen wir die Kosten für eine selbst organisierte Pannenhilfe bis zu einer Höhe von insgesamt 100 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie entsprechende Belege bei uns einreichen.
Abtransport
Bei Schadensfall innerhalb Europas
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für den Abtransport des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zum Startplatz der Tagesfahrt. Das ist der Ort, an dem Sie am Tag des Schadeneintritts die Fahrt mit dem versicherten Fahrrad begonnen haben. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir. Liegt der Zielort näher als der Startplatz, übernehmen wir alternativ die Kosten des Abtransports bis zum Zielort.
Alternativ sorgen wir – wenn möglich – für den Abtransport des Fahrrads zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrradwerkstatt, erfolgt der Abtransport bis zum Wohnsitz.
Sie können in Abstimmung mit uns auch einen anderen Zielort wählen, zu dem wir das Fahrrad bringen. Dieser Ort darf allerdings nicht weiter vom Schadenort entfernt liegen als die oben genannten Orte.
Wird der Abtransport (Fahrrad einschließlich Gepäck) nicht von uns organisiert, erstatten wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 300 Euro.
Bei Schadensfall außerhalb Europas
Tritt der Versicherungsfall außerhalb Europas ein, übernehmen wir die Kosten für einen selbst organisierten Abtransport bis zu einer Höhe von insgesamt 300 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie entsprechende Belege bei uns einreichen.
Bergung
Bei Schadensfall innerhalb Europas
Muss das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck nach einem Versicherungsfall geborgen, also z. B. aus einem Gewässer herausgezogen und verladen werden, kümmern wir uns darum und übernehmen die entstehenden Kosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Sofern die Bergung behördlich angewiesen wurde, übernehmen wir die Kosten in voller Höhe.
Bei Schadensfall außerhalb Europas
Tritt der Versicherungsfall außerhalb Europas ein, übernehmen wir die Kosten für eine selbst organisierte Bergung bis zu einer Höhe von insgesamt 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie entsprechende Belege bei uns einreichen.
Weiter- oder Rückfahrt
Ist das versicherte Fahrrad nicht mehr fahrbereit, so organisieren wir die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort- oder Startort. Gleiches gilt für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. Die entstehenden Kosten übernehmen wir bis zu einer Gesamthöhe von 500 Euro.
Ersatzfahrrad
Bei Schadensfall innerhalb Europas
Wir vermitteln Ihnen ein Ersatzfahrrad und übernehmen die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Wir zahlen höchstens 50 Euro pro Tag und maximal für sieben Tage.
Nehmen Sie die Leistungen Weiter- und Rückfahrt in Anspruch, übernehmen wir keine Kosten für ein Ersatzfahrrad.
Bei Schadensfall außerhalb Europas
Tritt der Versicherungsfall außerhalb Europas ein, übernehmen wir die Kosten für ein Ersatzfahrrad bis zu einer Höhe von insgesamt 200 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie entsprechende Belege bei uns einreichen.
Übernachtungskosten
Bei Schadensfall innerhalb Europas
Auf Wunsch reservieren wir Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernehmen die Übernachtungskosten, bis das versicherte Fahrrad wiederhergestellt ist. Die Leistung ist wie folgt begrenzt:
- maximal fünf Nächte; nehmen Sie die Leistung Weiter- und Rückfahrt in Anspruch, maximal eine Nacht;
- maximal 120 Euro pro Übernachtung.
Bei Schadensfall außerhalb Europas
Tritt der Versicherungsfall außerhalb Europas ein, übernehmen wir die Kosten für eine selbst organisierte Übernachtung für bis zu drei Nächte und bis zu einer Höhe von 50 Euro pro Übernachtung. Voraussetzung ist, dass Sie entsprechende Belege bei uns einreichen.
Rücktransport des Fahrrads
Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von fünf Werktagen fahrbereit gemacht werden, sorgen wir dafür, dass es zu Ihrem ständigen Wohnsitz zurücktransportiert wird. Die dadurch entstehenden Kosten übernehmen wir bis zu einem Betrag von 500 Euro, sofern der Rücktransport innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.
Ein Rücktransport kommt nicht in Betracht, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wert für ein gleichwertiges Fahrrad am Schadentag überschreiten, also ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. In diesem Fall können Sie die Leistungen zur Verschrottung des Fahrrads in Anspruch nehmen.
Verschrottung des Fahrrads
Muss das versicherte Fahrrad nach einem Schadensfall verschrottet werden, kümmern wir uns darum und übernehmen die Kosten sowohl für die Verschrottung selbst als auch für den Transport des Fahrrads vom Schadenort zum Ort der Verschrottung. Fallen aus der Verschrottung Restwerte an, zahlen wir diese an Sie aus.
Gepäck lassen wir zu Ihrem Wohnsitz transportieren, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes übernehmen wir bis zum Wert der Bahnfracht.
Muss das versicherte Fahrrad im Ausland verzollt werden, so übernehmen wir auch die entsprechenden Zollgebühren. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Notfall-Bargeld
Geraten Sie auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrrad durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zu Ihrer Hausbank her, damit Ihnen am Reiseort schnell Bargeld ausgezahlt wird. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 Euro je Schadensfall zur Verfügung und tragen die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 Euro. Die Rückzahlungsmodalitäten für das Darlehen vereinbaren wir mit Ihnen vor der Auszahlung.
Eine Reise im Sinne der Bedingungen liegt vor, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz planmäßig für mehr als einen Tag mit dem notwendigen Gepäck verlassen.
Was bedeutet das konkret?
Bleiben Sie mit dem versicherten Fahrrad liegen, stehen Ihnen verschiedene Hilfeleistungen zur Verfügung – von der Pannenhilfe über Abtransport, Bergung und Ersatzfahrrad bis hin zu Übernachtung, Rücktransport und Verschrottung. Für die meisten Leistungen gelten feste Höchstbeträge, und diese fallen je nachdem, ob sich der Schaden innerhalb oder außerhalb Europas ereignet, unterschiedlich aus. Ein 24-Stunden-Notfalltelefon ist rund um die Uhr erreichbar; wer selbst organisiert statt anzurufen, bekommt nur ausdrücklich versicherte Kosten erstattet. Bei einer Auslandsreise ohne Zahlungsmittel kann zudem ein zinsloses Notfall-Darlehen bereitgestellt werden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mir die Pannenhilfe selbst organisiere?
Innerhalb Europas beteiligen wir uns dann mit maximal 50 Euro an den Kosten. Außerhalb Europas übernehmen wir die Kosten für eine selbst organisierte Pannenhilfe bis zu insgesamt 100 Euro, sofern Sie entsprechende Belege einreichen.
Wie viel wird für ein Ersatzfahrrad übernommen?
Innerhalb Europas zahlen wir höchstens 50 Euro pro Tag und maximal für sieben Tage – allerdings nicht, wenn Sie die Leistung Weiter- und Rückfahrt nutzen. Außerhalb Europas übernehmen wir die Kosten für ein Ersatzfahrrad bis zu insgesamt 200 Euro gegen Beleg.
Was gilt, wenn ich im Schadensfall nicht das Notfalltelefon anrufe?
Dann sind wir nur zur Übernahme der Kosten verpflichtet, soweit die selbst organisierten Leistungen ausdrücklich versichert sind. Das Notfalltelefon ist rund um die Uhr erreichbar.
Bekomme ich im Ausland Geld, wenn meine Zahlungsmittel verloren gehen?
Ja. Wir stellen den Kontakt zu Ihrer Hausbank her. Ist eine Auszahlung nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, erhalten Sie ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 Euro je Schadensfall; die Kosten für Überweisung und Auszahlung tragen wir bis zu 100 Euro.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025