Der Versicherungsschutz der andsafe Fahrradversicherung startet grundsätzlich an dem Tag, der im Versicherungsschein genannt ist. Wer den Erst- oder Einmalbeitrag jedoch nicht rechtzeitig zahlt, muss mit einem abweichenden Beginn des Versicherungsschutzes rechnen.
Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Etwas anderes gilt, wenn Sie den Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen. In diesem Fall richtet sich der Versicherungsbeginn nach den gesonderten Regelungen zur nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt ab dem Datum, das auf dem Versicherungsschein steht. Wird der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherungsbeginn davon abweichen und richtet sich nach einer eigenen Regelung.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz für mein Fahrrad?
Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Wenn Sie den Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, richtet sich der Versicherungsbeginn nach den gesonderten Regelungen für diesen Fall.
Wo finde ich das genaue Datum für den Beginn meines Versicherungsschutzes?
Das maßgebliche Datum ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025