Bei der Fahrradversicherung von andsafe richtet sich die Zahlungsperiode Ihrer Beiträge nach der Vereinbarung im Versicherungsschein und kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Den ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines beim Versicherer eingeht – bei Abbuchung vom Konto kümmert sich der Versicherer selbst um die pünktliche Einziehung.
Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem Antrag entnehmen.
Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und danach regelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag erhalten haben.
Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Überweisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde.
Ist die Abbuchung von dem uns angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihre Beiträge in dem Rhythmus, den Sie mit dem Versicherer vereinbart haben – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Der genaue Rhythmus und die Zahlungstermine stehen im Versicherungsschein. Den ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines beim Versicherer eingeht. Bei Abbuchung vom Konto übernimmt der Versicherer den Einzug; scheitert die Abbuchung, können Ihnen die Kosten der Rücklastschrift berechnet werden.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meine Beiträge zahlen?
Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche für Sie gilt, hängt von der Vereinbarung ab und ergibt sich aus Versicherungsschein und Antrag.
Bis wann muss der erste Beitrag bezahlt sein?
Den ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald der Versicherer den Beitrag erhalten hat.
Was gilt, wenn ich die Beiträge per Lastschrift abbuchen lasse?
Dann müssen Sie sich nicht um die rechtzeitige Überweisung kümmern. Der erste Beitrag gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn der Betrag zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines abgebucht werden kann. Erfüllung tritt ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde.
Was passiert, wenn die Abbuchung nicht funktioniert?
Ist die Abbuchung vom angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten kann Ihnen der Versicherer in Rechnung stellen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025