Bei der Fahrradversicherung von andsafe erhalten Versicherungsnehmer die Entschädigungsleistung für eine Reparatur oder Wiederbeschaffung nur dann, wenn sie die angefallenen Kosten mit geeigneten Belegen nachweisen – etwa mit Reparaturrechnungen oder Original-Kaufbelegen für Ersatzteile oder ein neu angeschafftes Fahrrad.
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigungsleistung, also auf die Reparatur oder Wiederbeschaffung, wenn Sie uns die entsprechenden Kosten durch geeignete Belege nachweisen.
Als geeignete Belege gelten:
- Reparaturrechnungen
- Original-Kaufbelege für Ersatzteile
- Original-Kaufbelege für ein neu angeschafftes Fahrrad
Was bedeutet das konkret?
Damit die Versicherung für Reparatur oder Wiederbeschaffung zahlt, müssen Sie die entstandenen Kosten belegen können. Dafür reichen Sie geeignete Nachweise ein, zum Beispiel Reparaturrechnungen oder Original-Kaufbelege. Ohne diesen Nachweis besteht kein Anspruch auf die Entschädigungsleistung.
Häufige Fragen
Welche Belege muss ich für die Entschädigung einreichen?
Geeignet sind Reparaturrechnungen sowie Original-Kaufbelege für Ersatzteile oder für ein neu angeschafftes Fahrrad.
Bekomme ich die Entschädigung auch ohne Nachweis der Kosten?
Nein. Ein Anspruch auf die Entschädigungsleistung besteht nur, wenn Sie die entsprechenden Kosten durch geeignete Belege nachweisen.
Für welche Leistungen gilt die Nachweispflicht?
Sie gilt für die Entschädigungsleistung in Form von Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025