Bei der Fahrradversicherung von andsafe deckt die Reparaturleistung bei Beschädigung – sofern vereinbart – zahlreiche Schäden am Fahrrad ab, darunter Unfall-, Fall- und Sturzschäden, Brand, Sturm oder Hagel, Elektronikschäden an Steuergeräten, Motoren und Akkus sowie mut- und böswillige Beschädigung durch unbekannte Dritte. Nicht ersetzt werden dagegen etwa Wartungs- und Inspektionskosten, Rost, Verschleiß ohne besondere Vereinbarung sowie Schäden durch unsachgemäße Reparaturen oder Manipulationen am Antrieb.
Versicherte Schäden
Die folgenden Schäden am Fahrrad sind versichert:
- Unfallschäden
- Schäden durch Unfall eines Transportmittels (sofern das Fahrrad ordnungsgemäß gesichert war und das Transportmittel zum Transport des Fahrrads geeignet ist)
- Fall- oder Sturzschäden
- Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
- Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, eine Lawine oder einen Erdrutsch
- Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung
- Elektronikschäden an allen elektronischen Komponenten (Steuergeräte, Motoren, Akkus). Nicht versichert sind jedoch Schäden durch eine fehlerhafte Software oder wenn diese Komponenten unsachgemäß eingebaut oder verwendet werden.
- Feuchtigkeitsschäden am Akku sowie an Motor- und Steuerungsgeräten
- Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Ladegerät
- Schäden durch Tierbiss an der Verkabelung
- Konstruktions-, Produktions- oder Materialfehler (nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten)
- mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte
Nicht versicherte Schäden
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Aufwendungen durch Wartungs-, Service- oder Inspektionskosten
- Schäden durch Rost oder Oxidation
- Alterung und Materialermüdung, es sei denn, es handelt sich um einen Verschleißschaden (sofern vereinbart)
- Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Person oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss
- Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
- den Nutzungsausfall, wenn das Fahrrad nach einem Versicherungsfall nicht mehr genutzt werden kann
Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht für Schäden und Folgeschäden, die wie folgt entstehen:
- durch Manipulationen des Antriebssystems
- durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten
- durch unsachgemäße Reparaturen
- durch eine ungewöhnliche Verwendung des Fahrrads
- durch die Reinigung des Fahrrads
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Reparaturleistung bei Beschädigung vereinbart ist, ersetzt der Versicherer viele Schäden am Fahrrad, etwa nach einem Sturz oder Unfall, durch Naturereignisse, Brand sowie an der Elektronik wie Steuergeräten, Motoren und Akkus. Auch Vandalismus durch unbekannte Dritte und Materialfehler nach Ablauf der 24-monatigen Gewährleistung fallen darunter. Ausgeschlossen sind dagegen unter anderem Wartungs- und Servicekosten, Rost, Verschleiß ohne besondere Vereinbarung sowie Schäden durch unsachgemäße Reparaturen, Manipulationen am Antrieb oder Reinigung. Auch rein optische Schäden und der Nutzungsausfall werden nicht ersetzt.
Häufige Fragen
Sind Schäden am Akku und an der Elektronik meines E-Bikes mitversichert?
Ja, Elektronikschäden an allen elektronischen Komponenten wie Steuergeräten, Motoren und Akkus sind versichert. Nicht versichert sind jedoch Schäden durch fehlerhafte Software oder wenn diese Komponenten unsachgemäß eingebaut oder verwendet werden. Auch Feuchtigkeitsschäden am Akku sowie an Motor- und Steuerungsgeräten sind abgedeckt.
Zahlt die Versicherung, wenn mein Fahrrad von Fremden mutwillig beschädigt wird?
Ja, mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte ist versichert.
Werden reine Kratzer im Lack ersetzt?
Nein. Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen, wie Schrammen oder Schäden an der Lackierung, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Sind Materialfehler versichert?
Konstruktions-, Produktions- oder Materialfehler sind versichert, allerdings erst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Für Schäden, für die Hersteller, Verkäufer oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss, besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025