Beim Fahrradschutz von andsafe sind Verschleißschäden an allen Komponenten mitversichert, wenn dies vereinbart wurde – vorausgesetzt der Verschleiß entsteht bei üblicher Nutzung nach Vertragsabschluss, das Fahrrad ist beim Schaden nicht älter als fünf Jahre und wurde gemäß Hersteller- oder Händlervorgaben gewartet. Erstattet werden notwendige Reparaturkosten und eitslohn; ein verschlissener Akku wird ersetzt, wenn seine Kapazität dauerhaft unter 70 Prozent sinkt.
Versicherte Schäden
Verschleißschäden an allen Komponenten sind mitversichert, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Verschleiß ist im Rahmen der üblichen Nutzung des versicherten Fahrrads und nachweislich nach Abschluss des Versicherungsvertrages entstanden.
- Der Verschleiß ist Folge von Alterung oder Abnutzung und mindert die Gebrauchsfähigkeit des Fahrrads.
- Das Fahrrad bzw. die Komponenten wurden entsprechend der Hersteller- bzw. Händlervorgaben gewartet.
- Das versicherte Fahrrad ist zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag des Fahrradkaufs (Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung). Das gilt auch, wenn einzelne Komponenten (z. B. Akku) jünger als 5 Jahre sind.
- Der Verschleißschaden tritt frühestens drei Monate nach Abschluss des Versicherungsvertrages auf.
Bei Verschleißschäden erstatten wir die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile gleicher Art und Güte) sowie den Arbeitslohn.
Bei einem versicherten Verschleißschaden an einem Akku ersetzen wir die Kosten für den Austausch durch einen baugleichen Akku, wenn die tatsächlich nutzbare Kapazität des auszutauschenden Akkus dauerhaft weniger als 70 % der vom Hersteller angegebenen technischen Leistungskapazität beträgt.
Nach einer Entschädigungsleistung, die durch Verschleißschäden notwendig wird, beginnt für Reifen, Bremsen und Teile des Antriebsstrangs (Kette, Kassette, Schaltwerk, Umwerfer, Tretlager, Kettenblatt) jeweils eine erneute 6-monatige Wartezeit am Ersten des Monats, der auf den Auszahlungstag folgt.
Nicht versicherte Schäden
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Aufwendungen durch Wartungs-, Service- oder Inspektionskosten;
- Schäden durch Rost oder Oxidation;
- Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Person oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss;
- Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
- den Nutzungsausfall, wenn das Fahrrad nach einem Versicherungsfall nicht mehr genutzt werden kann.
Ebenfalls nicht versichert sind Schäden und Folgeschäden, die wie folgt entstehen:
- durch Manipulationen des Antriebssystems,
- durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten,
- durch unsachgemäße Reparaturen,
- durch eine ungewöhnliche Verwendung des Fahrrads oder
- durch die Reinigung des Fahrrads.
Was bedeutet das konkret?
Wenn diese Leistung vereinbart ist, übernimmt der Versicherer Verschleißschäden an allen Komponenten des Fahrrads, sofern der Verschleiß bei normaler Nutzung nach Vertragsabschluss entsteht, das Fahrrad ordnungsgemäß gewartet wurde und beim Schaden höchstens fünf Jahre alt ist. Erstattet werden Reparaturkosten mit gleichwertigen Ersatzteilen und der Arbeitslohn; ein Akku wird ersetzt, wenn seine Kapazität dauerhaft unter 70 Prozent fällt. Der Schutz greift erst drei Monate nach Vertragsabschluss, und nach einer Zahlung gilt für bestimmte Verschleißteile erneut eine sechsmonatige Wartezeit. Bestimmte Schäden – etwa durch Rost, unsachgemäße Reparaturen oder Reinigung – sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Wie alt darf mein Fahrrad sein, damit Verschleißschäden gezahlt werden?
Das Fahrrad darf zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre sein. Die Frist beginnt mit dem Tag des Fahrradkaufs, also dem Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung. Das gilt auch dann, wenn einzelne Komponenten wie der Akku jünger als 5 Jahre sind.
Wann wird ein verschlissener Akku ersetzt?
Bei einem versicherten Verschleißschaden am Akku werden die Kosten für den Austausch durch einen baugleichen Akku erstattet, wenn die tatsächlich nutzbare Kapazität dauerhaft weniger als 70 % der vom Hersteller angegebenen technischen Leistungskapazität beträgt.
Gibt es nach einer Zahlung eine erneute Wartezeit?
Ja. Nach einer durch Verschleiß notwendigen Entschädigungsleistung beginnt für Reifen, Bremsen und Teile des Antriebsstrangs (Kette, Kassette, Schaltwerk, Umwerfer, Tretlager, Kettenblatt) jeweils eine erneute 6-monatige Wartezeit. Sie beginnt am Ersten des Monats, der auf den Auszahlungstag folgt.
Welche Verschleißschäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Wartungs-, Service- oder Inspektionskosten, Schäden durch Rost oder Oxidation, rein optische Schäden ohne Nutzungsbeeinträchtigung sowie der Nutzungsausfall. Ausgeschlossen sind außerdem Schäden durch Manipulationen des Antriebssystems, nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten, unsachgemäße Reparaturen, ungewöhnliche Verwendung oder Reinigung des Fahrrads.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025