Beim andsafe Fahrradschutzbrief müssen Sie einen Schaden unverzüglich über die Notrufzentrale melden, die rund um die Uhr unter 0251 95202975 (aus dem Ausland 0049 251 95202975) erreichbar ist, und mit dem Versicherer abstimmen, welche Leistungen erbracht werden sollen. Zusätzlich gilt es, den Schaden gering zu halten, Weisungen zu befolgen, Untersuchungen zuzulassen sowie Originalbelege und Unterlagen bereitzustellen.
Nach Eintritt des Schadens sind Sie verpflichtet, folgendes zu tun:
- Sie müssen den Schaden unverzüglich über die Notrufzentrale des andsafe Fahrradschutzbriefes anzeigen. Die Notrufzentrale ist jederzeit über die Telefonnummer 0251 95202975 erreichbar. Für Anrufe aus dem Ausland lautet die Nummer 0049 251 95202975.
- Sie müssen sich mit uns abstimmen, ob Leistungen erbracht werden sollen und wenn ja, welche.
- Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten und unsere Weisungen befolgen.
- Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht gestatten. Außerdem müssen Sie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden.
- Wenn wir Ansprüche gegen Dritte geltend machen wollen, die aufgrund unserer Leistung auf uns übergegangen sind, müssen Sie uns die hierfür benötigten Unterlagen aushändigen.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schaden ein, müssen Sie ihn sofort über die genannte Notrufzentrale melden und mit dem Versicherer klären, ob und welche Leistungen erbracht werden. Sie sind verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten, den Weisungen zu folgen und Untersuchungen zu Ursache und Höhe des Schadens zuzulassen. Zudem legen Sie Originalbelege vor, entbinden bei Bedarf Ärzte von der Schweigepflicht und händigen Unterlagen aus, wenn der Versicherer Ansprüche gegen Dritte verfolgen will.
Häufige Fragen
Wie melde ich einen Schaden beim Fahrradschutzbrief?
Sie müssen den Schaden unverzüglich über die Notrufzentrale des andsafe Fahrradschutzbriefes anzeigen. Diese ist jederzeit unter 0251 95202975 erreichbar, aus dem Ausland unter 0049 251 95202975.
Welche Nachweise muss ich im Schadenfall vorlegen?
Sie müssen jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens sowie über den Umfang der Entschädigungspflicht gestatten und Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen. Gegebenenfalls müssen Sie die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden.
Darf ich nach einem Schaden selbst über Leistungen entscheiden?
Nein. Sie müssen sich mit dem Versicherer abstimmen, ob Leistungen erbracht werden sollen und wenn ja, welche. Außerdem müssen Sie den Schaden so gering wie möglich halten und die Weisungen des Versicherers befolgen.
Was passiert, wenn Ansprüche gegen Dritte bestehen?
Wenn der Versicherer Ansprüche gegen Dritte geltend machen will, die aufgrund seiner Leistung auf ihn übergegangen sind, müssen Sie die dafür benötigten Unterlagen aushändigen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025