Beim Fahrradschutzbrief von andsafe hängt es von der Schwere des Verschuldens ab, was passiert, wenn Sie eine Obliegenheit verletzen: Bei vorsätzlicher Verletzung droht der Verlust des Versicherungsschutzes, während bei grober Fahrlässigkeit die Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens gekürzt werden kann. Zugleich zeigt der Text, unter welchen Nachweisen Sie den Schutz ganz oder teilweise behalten und wann eine Kürzung unterbleibt.
Folgen bei einer vorsätzlichen Verletzung
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Weisen Sie jedoch nach, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung der uns obliegenden Leistung ursächlich war, gilt Folgendes:
- Sie behalten den Versicherungsschutz insoweit, als die Obliegenheitsverletzung nicht geeignet war, unsere Interessen als Versicherer ernsthaft zu beeinträchtigen.
- Sie behalten den Versicherungsschutz, wenn Sie kein erhebliches Verschulden trifft.
Folgen bei einer fahrlässigen Verletzung
Eine fahrlässige Obliegenheitsverletzung hat nur dann Folgen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ist das der Fall, sind wir berechtigt, die Leistung in einem Maß zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
Wir kürzen die Leistung nicht, wenn Sie nachweisen, dass
- Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben oder
- die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung der uns obliegenden Leistung oder ihres Umfangs ursächlich war.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine Obliegenheit absichtlich verletzen, kann der Versicherungsschutz entfallen. Sie können ihn jedoch ganz oder teilweise behalten, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung keinen Einfluss auf den Versicherungsfall oder die Leistung hatte und Ihre Interessen des Versicherers nicht ernsthaft beeinträchtigt wurden oder kein erhebliches Verschulden vorliegt. Bei bloßer Fahrlässigkeit gibt es nur Folgen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt; dann kann die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder die Verletzung ohne Einfluss war, unterbleibt die Kürzung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit absichtlich verletze?
Bei einer vorsätzlichen Verletzung verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Sie können ihn aber ganz oder teilweise behalten, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung der Leistung ursächlich war und entweder die Interessen des Versicherers nicht ernsthaft beeinträchtigt waren oder Sie kein erhebliches Verschulden trifft.
Hat einfache Fahrlässigkeit Folgen für meinen Versicherungsschutz?
Eine fahrlässige Obliegenheitsverletzung hat nur dann Folgen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen.
Wann wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit nicht gekürzt?
Die Leistung wird nicht gekürzt, wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben oder dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung der Leistung oder ihres Umfangs ursächlich war.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025