Wie viel bei einem Fahrradschaden bei der andsafe Fahrradversicherung höchstens erstattet wird, hängt von der im Versicherungsschein festgelegten Versicherungssumme ab, die sich nach dem Neuwert des Fahrrads zum Zeitpunkt des Erstkaufs richtet. Der Neuwert ist auf Verlangen durch Original-Händlerrechnung oder Wertgutachten nachzuweisen; ohne Nachweis gibt es bei einem Totalschaden nur den Zeitwert. Für fest verbaute Akkus gilt Ersatz zum Zeitwert, und für Mieträder liegt die Höchstgrenze bei 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Wir zahlen höchstens eine Entschädigung in Höhe der Versicherungssumme, die im Versicherungsschein angegeben ist. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Fahrrads (Händlerverkaufspreis) zum Zeitpunkt des Erstkaufs.
Der Neuwert ist auf Verlangen durch geeignete Belege nachzuweisen. Als Beleg gelten:
- die Original-Händlerrechnung
- ein Wertgutachten
Kann der Original-Neuwert nicht nachgewiesen werden, ersetzen wir bei einem Totalschaden nur den Zeitwert des versicherten Fahrrads.
Bei gebrauchten Fahrrädern erstatten wir den Neuwert eines Rades in gleicher Art und Güte, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Der Neuwert des Fahrrades muss durch eine Händler-Rechnung bei Erstkauf nachgewiesen werden. Ist dieser Nachweis nicht möglich, erstatten wir nur den Zeitwert.
Für fest im Fahrradrahmen verbaute Akkus bieten wir Versicherungsschutz zum Zeitwert.
Die Höchstersatzleistung für Mieträder ist auf 5.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Erstattung ist auf die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme begrenzt, die sich nach dem Neuwert des Fahrrads beim Erstkauf richtet. Wer den ursprünglichen Neuwert nicht durch Original-Händlerrechnung oder Wertgutachten belegen kann, bekommt bei einem Totalschaden nur den Zeitwert. Fest im Rahmen verbaute Akkus werden zum Zeitwert ersetzt, und für Mieträder gilt eine Obergrenze von 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung im Schadenfall?
Höchstens wird die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme gezahlt. Diese richtet sich nach dem Neuwert des Fahrrads zum Zeitpunkt des Erstkaufs.
Was passiert, wenn ich den Neuwert des Fahrrads nicht belegen kann?
Kann der Original-Neuwert nicht durch geeignete Belege wie Original-Händlerrechnung oder Wertgutachten nachgewiesen werden, wird bei einem Totalschaden nur der Zeitwert des Fahrrads ersetzt.
Wie werden gebrauchte Fahrräder erstattet?
Bei gebrauchten Fahrrädern wird der Neuwert eines Rades in gleicher Art und Güte erstattet, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Ohne Händler-Rechnung bei Erstkauf gibt es nur den Zeitwert.
Gibt es eine Obergrenze für Mieträder?
Ja, die Höchstersatzleistung für Mieträder ist auf 5.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025