Bei einem Totalschaden oder Verlust deines Fahrrads erstattet die andsafe Fahrradversicherung die Kosten für ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Verzichtest du auf den Ersatz, erhältst du den Zeitwert – mit einem festen Abschlagssystem ab 36 Monaten Fahrradalter und der Option, den Neuwertanteil bei fristgerechter Wiederbeschaffung zu bekommen.
Wenn Sie bei einem Totalschaden das Fahrrad ersetzen
Bei einem Totalschaden ersetzt der Versicherer die Kosten für ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte.
Ist ein Fahrrad gleichen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, werden die Kosten eines anderen Fahrradmodells oder -typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen erstattet.
Der Versicherer zahlt jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.
Wenn Sie bei einem Totalschaden oder bei Entwendung des Fahrrads auf dessen Ersatz verzichten
Verzichten Sie bei einem Totalschaden oder bei der Entwendung des Fahrrads auf dessen Ersatz, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Werts, den das versicherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte (Zeitwert). Je älter das Fahrrad ist, desto geringer ist der Zeitwert.
Die Abschläge vom Neuwert errechnen sich wie folgt:
- Bis zu einem Alter von 36 Monaten (gerechnet ab Erstkaufdatum) erfolgt kein Abzug.
- Ab einem Alter von mehr als 36 Monaten wird für jeden weiteren angefangenen Monat ein Prozent des Neuwerts als Abschlag berechnet.
- Die Höhe des Abschlags ist auf maximal 70 Prozent begrenzt.
Eine Entschädigungszahlung, die den Zeitwert des versicherten Fahrrads übersteigt (sogenannter Neuwertanteil), können Sie nur dann verlangen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls sicherstellen, dass die Entschädigung dazu verwendet wird, das versicherte Fahrrad, das zerstört worden oder abhandengekommen ist, in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Dies ist durch geeignete Belege nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Totalschaden bekommst du die Kosten für ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte ersetzt – höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ist genau dieses Modell nicht mehr erhältlich, wird ein vergleichbares Rad erstattet. Verzichtest du bei Totalschaden oder Diebstahl auf einen Ersatz, erhältst du den Zeitwert; ab einem Alter von mehr als 36 Monaten sinkt dieser um ein Prozent pro angefangenem Monat, maximal jedoch um 70 Prozent. Den über dem Zeitwert liegenden Neuwertanteil gibt es nur, wenn du innerhalb von 12 Monaten ein neuwertiges Fahrrad wiederbeschaffst und dies mit Belegen nachweist.
Häufige Fragen
Was bekomme ich, wenn mein Fahrrad einen Totalschaden hat und ich es ersetze?
Dann werden die Kosten für ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte ersetzt. Ist dieses Modell nicht mehr erhältlich, gibt es ein anderes Modell oder einen anderen Typ mit vergleichbaren technischen Merkmalen. Gezahlt wird jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.
Wie hoch ist die Entschädigung, wenn ich auf einen Ersatz verzichte?
Dann erhältst du den Zeitwert, also den Wert, den das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte. Bis zu einem Alter von 36 Monaten ab Erstkaufdatum gibt es keinen Abzug; danach wird pro angefangenem weiteren Monat ein Prozent des Neuwerts abgezogen, höchstens jedoch 70 Prozent.
Kann ich mehr als den Zeitwert bekommen?
Ja, den sogenannten Neuwertanteil, der über dem Zeitwert liegt, gibt es nur, wenn du innerhalb von 12 Monaten nach dem Versicherungsfall sicherstellst, dass die Entschädigung für die neuwertige Wiederbeschaffung des zerstörten oder abhandengekommenen Fahrrads verwendet wird. Das musst du durch geeignete Belege nachweisen.
Wie wird der Altersabschlag beim Zeitwert berechnet?
In den ersten 36 Monaten ab Erstkaufdatum erfolgt kein Abzug. Ab mehr als 36 Monaten wird für jeden weiteren angefangenen Monat ein Prozent des Neuwerts abgezogen, wobei der Abschlag auf maximal 70 Prozent begrenzt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025