Bietet ein anderer in Deutschland zugelassener Versicherer eine bessere Fahrradversicherung, zieht die andsafe Fahrradversicherung mit ihrer Best-Leistungsgarantie im Schadenfall nach: Sie erweitert den Versicherungsschutz um weitergehende Leistungen, hebt Entschädigungsgrenzen an und senkt Selbstbeteiligungen auf das Niveau des anderen Anbieters – vorausgesetzt, Sie weisen die besseren, für jedermann zugänglichen Versicherungsbedingungen nach. Für Auslandsschäden, berufliche Risiken, Vorsatz und weitere Fälle gilt die Garantie jedoch nicht.
Bietet ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Fahrradversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als in dieser Fahrradversicherung an, gelten im Schadenfall folgende Regelungen:
- Der Versicherungsschutz wird um solche Leistungen erweitert, wenn Sie diese nachweisen.
- Entschädigungsgrenzen (Sublimits) werden bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderen Versicherers erweitert, jedoch höchstens bis zu der diesem Vertrag zugrunde liegenden Hauptversicherungssumme.
- Die Selbstbeteiligung wird auf die Höhe der Selbstbeteiligung des anderen Vertrages reduziert. Das gilt nicht für generell zu Ihrem Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligungen (zum Beispiel tarifliche Selbstbeteiligung oder sanierungsbedingte Selbstbeteiligung). Voraussetzung ist, dass Sie die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweisen.
- Es muss sich beim Eintritt des Versicherungsfalles um aktuelle, für jedermann zugängliche Versicherungsbedingungen handeln (zum Beispiel keine Sonderbedingungen oder Sondertarife, die nur von speziellen Personenkreisen abgeschlossen werden können).
- Diese Leistungsgarantie gilt nicht, wenn es sich um Gefahren und Leistungen handelt, die in Ihrem aktuellen Vertrag auch vereinbart werden konnten, aber nicht vereinbart wurden, weil sie von Ihnen nicht gewünscht oder von uns abgelehnt wurden.
Die Erweiterungen des Versicherungsschutzes gelten nicht für
- im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
- berufliche, gewerbliche, dienstliche oder amtliche Risiken;
- Vorsatz;
- Deckungen auf Basis einer Allgefahrenversicherung;
- Versicherungsfälle, soweit diese unter bestehende Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland fallen. Das gilt auch für Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf andere Staaten erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Best-Leistungsgarantie sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall nicht schlechter stehen als bei einem anderen deutschen Versicherer mit besserer Fahrradversicherung. Weist der andere Anbieter mehr Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen aus, wird Ihr Schutz entsprechend angepasst – begrenzt durch die Hauptversicherungssumme dieses Vertrages. Voraussetzung ist, dass Sie die besseren, allgemein zugänglichen Versicherungsbedingungen nachweisen. Für bestimmte Fälle wie Auslandsschäden, berufliche Risiken oder Vorsatz greift die Garantie nicht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein anderer Versicherer eine bessere Fahrradversicherung anbietet?
Bietet ein in Deutschland zugelassener Versicherer weitergehende Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen an, wird der Versicherungsschutz im Schadenfall entsprechend erweitert, sofern Sie dies nachweisen. Sublimits werden dabei höchstens bis zur Hauptversicherungssumme dieses Vertrages angehoben.
Was muss ich nachweisen, damit die Best-Leistungsgarantie greift?
Sie müssen die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweisen. Es muss sich beim Eintritt des Versicherungsfalles um aktuelle, für jedermann zugängliche Versicherungsbedingungen handeln – keine Sonderbedingungen oder Sondertarife, die nur speziellen Personenkreisen offenstehen.
In welchen Fällen gilt die Best-Leistungsgarantie nicht?
Die Erweiterungen gelten nicht für im Ausland vorkommende Schadenereignisse, berufliche, gewerbliche, dienstliche oder amtliche Risiken, Vorsatz, Deckungen auf Basis einer Allgefahrenversicherung sowie Versicherungsfälle unter bestehende Sanktionen oder Embargos. Zudem gilt sie nicht für Leistungen, die im Vertrag vereinbart werden konnten, aber nicht gewünscht oder abgelehnt wurden.
Wird jede Selbstbeteiligung reduziert?
Nein. Die Selbstbeteiligung wird auf die Höhe der Selbstbeteiligung des anderen Vertrages reduziert, jedoch nicht bei generell zu Ihrem Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligungen wie einer tariflichen oder sanierungsbedingten Selbstbeteiligung.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025