Bei der Fahrradversicherung von andsafe fällt eine Selbstbeteiligung nur bei Reparatur- und Verschleißschäden an, und zwar in der im Versicherungsschein dokumentierten Höhe je Versicherungsfall. Für Diebstahl, den Schutzbrief und Reisegepäck gilt keine Selbstbeteiligung. Werden mehrere Schadenarten in einem Versicherungsfall ausgelöst, wird die Selbstbeteiligung nur einmal angerechnet.
Diebstahl
Für Diebstahlschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Reparatur
Für Reparaturschäden besteht die im Versicherungsschein dokumentierte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall.
Verschleiß
Für Verschleißschäden besteht die im Versicherungsschein dokumentierte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall.
Schutzbrief
Für Schutzbriefschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Reisegepäck
Für Reisegepäckschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Anwendung der Selbstbeteiligung bei mehreren Schadenarten
Wird ein Versicherungsfall durch mehrere Schadenarten ausgelöst, wird die Selbstbeteiligung nur einmal pro Versicherungsfall angerechnet.
Die Selbstbeteiligung fällt ausschließlich für Reparatur- und/oder Verschleißschäden an.
Was bedeutet das konkret?
Eine Selbstbeteiligung müssen Sie nur bei Reparatur- und Verschleißschäden tragen; ihre Höhe steht im Versicherungsschein und gilt je Versicherungsfall. Bei Diebstahl, beim Schutzbrief und beim Reisegepäck gibt es keine Selbstbeteiligung. Lösen mehrere Schadenarten einen einzigen Versicherungsfall aus, wird die Selbstbeteiligung nur einmal berücksichtigt.
Häufige Fragen
Muss ich bei einem Fahrraddiebstahl eine Selbstbeteiligung zahlen?
Nein, für Diebstahlschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Reparatur- und Verschleißschäden?
Es gilt die im Versicherungsschein dokumentierte Selbstbeteiligung, und zwar je Versicherungsfall.
Fällt beim Schutzbrief oder beim Reisegepäck eine Selbstbeteiligung an?
Nein, weder für Schutzbriefschäden noch für Reisegepäckschäden besteht eine Selbstbeteiligung.
Was passiert, wenn ein Versicherungsfall mehrere Schadenarten umfasst?
Dann wird die Selbstbeteiligung nur einmal pro Versicherungsfall angerechnet. Sie fällt ausschließlich für Reparatur- und/oder Verschleißschäden an.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025