Beim Fahrradschutzbrief der andsafe erhalten Sie und jeder berechtigte Nutzer schnelle Hilfe, wenn das versicherte Fahrrad etwa durch Beschädigung, Diebstahl, Unfall, Sturz, Reifenpanne oder mechanische Mängel nicht mehr nutzbar ist oder Sie sich während der Fahrt verletzen. Voraussetzung ist, dass Sie die Hilfe über das Notfalltelefon anfordern; die Gesamtleistung für alle versicherten Kosten ist begrenzt und wird nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.
Wenn Sie zusätzlich den Fahrradschutzbrief abgeschlossen haben, sorgt der Versicherer dafür, dass Sie und jeder berechtigte Nutzer Ihres Fahrrads bei Eintritt eines Versicherungsfalls schnell Hilfe erhalten. Voraussetzung ist, dass die Hilfe über die Telefonnummer 0251-95202975 angefordert wird. Bei Anrufen aus dem Ausland lautet die Nummer (0049)251-95202975.
Die Gesamtleistung für alle versicherten Kosten des Fahrradschutzbriefes ist auf 10.000 Euro begrenzt. Diese Kosten werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.
Versicherungsfall
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn:
- das versicherte Fahrrad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr genutzt werden kann: Beschädigung, Diebstahl (auch Teilediebstahl, wenn dies die Fahrbereitschaft aufhebt), Unfall (Definition folgt sogleich), Sturz, Reifenpanne, mechanische Mängel (z. B. Ketten- oder Rahmenbruch) und/oder
- Sie aufgrund von Verletzungen, die Sie während der Fahrt erlitten haben, nicht mehr weiterfahren können, und
- Sie den Anspruch auf Leistungen aus dem Fahrradschutzbrief selbst oder durch eine beauftragte Person beim Notfalltelefon geltend machen.
Mit dem Begriff des Unfalls ist jedes Ereignis gemeint, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt und dafür sorgt, dass es nicht mehr fahrbereit ist bzw. sich nicht mehr in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad aus den folgenden Gründen ausfällt:
- Die Akkus sind entladen.
- Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann.
- Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Straßenverkehrsordnung unzulässigen Zustand, was dazu führt, dass Ihnen die Weiterfahrt untersagt oder aufgrund weiterer Umstände, die von außen hinzutreten, unmöglich gemacht wird.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Fahrradschutzbrief abgeschlossen hat, bekommt Hilfe, wenn das Fahrrad wegen Beschädigung, Diebstahl, Unfall, Sturz, Reifenpanne oder mechanischer Mängel nicht mehr nutzbar ist oder wenn man sich während der Fahrt verletzt und nicht weiterfahren kann. Die Hilfe muss über das genannte Notfalltelefon angefordert werden. Für alle versicherten Kosten des Schutzbriefes gilt eine Obergrenze von 10.000 Euro, die getrennt von der Versicherungssumme berechnet wird. In bestimmten Fällen – etwa leerer Akku, zu wenig Reifendruck oder ein nach der Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand – liegt kein Versicherungsfall vor.
Häufige Fragen
Wie fordere ich die Hilfe aus dem Fahrradschutzbrief an?
Die Hilfe muss über das Notfalltelefon angefordert werden – aus dem Inland unter 0251-95202975 und aus dem Ausland unter (0049)251-95202975. Den Anspruch können Sie selbst oder durch eine beauftragte Person geltend machen.
Wie hoch sind die Leistungen aus dem Fahrradschutzbrief begrenzt?
Die Gesamtleistung für alle versicherten Kosten des Fahrradschutzbriefes ist auf 10.000 Euro begrenzt. Diese Kosten werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.
Was gilt als Versicherungsfall beim Fahrradschutzbrief?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad wegen Beschädigung, Diebstahl (auch Teilediebstahl, wenn dadurch die Fahrbereitschaft aufgehoben ist), Unfall, Sturz, Reifenpanne oder mechanischer Mängel nicht mehr nutzbar ist oder wenn Sie sich während der Fahrt so verletzt haben, dass Sie nicht mehr weiterfahren können. Zudem muss der Anspruch beim Notfalltelefon geltend gemacht werden.
In welchen Fällen liegt kein Versicherungsfall vor?
Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Akkus entladen sind, wenn zu wenig Reifendruck vorhanden ist und dieser mit einer Luftpumpe behoben werden kann, oder wenn sich das Fahrrad in einem nach der Straßenverkehrsordnung unzulässigen Zustand befindet, wodurch die Weiterfahrt untersagt oder unmöglich gemacht wird.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025