Wer bei der andsafe Fahrradversicherung mit einer Entscheidung unzufrieden ist, sollte sich zunächst direkt an den Versicherer wenden – führt das nicht weiter, können sich Verbraucher:innen an den Versicherungsombudsmann für private Versicherungen oder an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden und stehen zusätzlich der Rechtsweg offen.
Der Versicherer möchte, dass Sie zufrieden sind. Sollte das einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt auf, damit die Angelegenheit geklärt werden kann.
Außerdem haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wenn Sie als Verbraucher:in mit der Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für private Versicherungen wenden:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 08 06 32
- 10006 Berlin
- https://www.versicherungsombudsmann.de
Zudem können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- T 0228 4108-0
- F 0228 4108-1550
- E poststelle@bafin.de
- www.bafin.de
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, unmittelbar den Rechtsweg einzuschlagen.
Was bedeutet das konkret?
Bei Unzufriedenheit sollten Sie sich zunächst direkt an den Versicherer wenden, um das Anliegen zu klären. Kommen Sie so nicht weiter, können sich Verbraucher:innen an den Versicherungsombudsmann e.V. oder an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden. Darüber hinaus steht Ihnen jederzeit der Weg zu den Gerichten offen.
Häufige Fragen
An wen sollte ich mich zuerst wenden, wenn ich unzufrieden bin?
Zuerst sollten Sie direkt Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen, damit die Angelegenheit geklärt werden kann.
Was kann ich tun, wenn eine Verhandlung mit dem Versicherer nicht zum gewünschten Ergebnis führt?
Als Verbraucher:in können Sie sich in diesem Fall an den Versicherungsombudsmann e.V. für private Versicherungen wenden.
Kann ich mich auch an eine Behörde wenden?
Ja, Sie können sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn.
Kann ich trotz dieser Stellen auch vor Gericht gehen?
Ja, Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, unmittelbar den Rechtsweg einzuschlagen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025