Für die Fahrradversicherung der andsafe gilt deutsches Recht, und für Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag gibt es klare Zuständigkeiten: Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Ansprüche am Gericht Ihres Wohnsitzes oder am Gericht des Geschäftssitzes des Versicherers geltend machen, während der Versicherer sich in der Regel an das Gericht Ihres Wohnsitzes wendet.
Es gilt deutsches Recht.
Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend machen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.
Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebes befindet.
Was bedeutet das konkret?
Auf den Versicherungsvertrag ist deutsches Recht anwendbar. Als Versicherungsnehmer haben Sie die Wahl, ob Sie Ihre Ansprüche am Gericht Ihres Wohnsitzes oder am Gericht des Geschäftssitzes des Versicherers einklagen. Der Versicherer wiederum kann seine Ansprüche grundsätzlich am Gericht Ihres Wohnsitzes geltend machen. Haben Sie den Vertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen, kann sich der Versicherer wahlweise auch an das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Betriebes wenden.
Häufige Fragen
Welches Recht ist auf den Versicherungsvertrag anwendbar?
Auf den Versicherungsvertrag ist deutsches Recht anwendbar.
Wo kann ich als Versicherungsnehmer meine Ansprüche einklagen?
Sie können Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag entweder am Gericht Ihres Wohnsitzes oder am Gericht geltend machen, das für den Geschäftssitz des Versicherers örtlich zuständig ist.
Bei welchem Gericht macht der Versicherer seine Ansprüche geltend?
Der Versicherer kann seine Ansprüche bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Was gilt für die Gerichtszuständigkeit bei einem geschäftlich abgeschlossenen Vertrag?
Haben Sie den Vertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen, kann sich der Versicherer alternativ auch an das Gericht des Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebes befindet.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025