In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt ein Versicherungsvertreter, der am Abschluss des Vertrags beteiligt war, als bevollmächtigt, Ihre Erklärungen entgegenzunehmen sowie Versicherungsscheine, Nachträge und Schriftwechsel an Sie zu übermitteln.
In der Diensthaftpflichtversicherung gilt Folgendes:
Sofern am Abschluss des Versicherungsvertrags ein Versicherungsvertreter oder eine Versicherungsvertreterin beteiligt war, gilt diese Person als bevollmächtigt:
- von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen;
- Versicherungsscheine, Nachträge oder Schriftwechsel an Sie zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
War beim Abschluss Ihrer Diensthaftpflichtversicherung ein Versicherungsvertreter oder eine Versicherungsvertreterin dabei, dürfen Sie diese Person als Ansprechpartner nutzen: Sie kann Ihre Erklärungen für den Versicherer entgegennehmen und Ihnen umgekehrt Unterlagen wie den Versicherungsschein, Nachträge oder Schriftwechsel weiterleiten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Vertragsbedingungen.
Häufige Fragen
Wann gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt?
Der Versicherungsvertreter oder die Versicherungsvertreterin gilt als bevollmächtigt, sofern er oder sie am Abschluss des Versicherungsvertrags beteiligt war.
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter entgegennehmen?
Der Versicherungsvertreter darf von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegennehmen.
Welche Unterlagen kann der Versicherungsvertreter übermitteln?
Der Versicherungsvertreter kann Versicherungsscheine, Nachträge oder Schriftwechsel an Sie übermitteln.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung.