Bei der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung können Sie Ihren Vertrag täglich kündigen – bequem über das Kundenportal, per E-Mail oder Brief in Textform. Auch nach einem Versicherungsfall besteht ein Kündigungsrecht mit klaren Fristen für beide Seiten.
Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen.
Nutzen Sie dafür wahlweise das Kundenportal oder schreiben Sie uns eine E-Mail oder einen Brief. Wichtig ist:
- Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
- Wir müssen ohne Weiteres erkennen können, von wem die Nachricht stammt.
Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24 Uhr wirksam.
Wir können den Versicherungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten vor dem vereinbarten Ablauf kündigen.
Kündigung nach einem Versicherungsfall
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie das Versicherungsverhältnis kündigen. Nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung haben Sie dafür einen Monat Zeit. Die Kündigung muss uns in Textform zugehen, also z. B. als E-Mail oder Brief.
Sie wird dann direkt mit Zugang bei uns wirksam, es sei denn, Sie bestimmen einen späteren Zeitpunkt. Der späteste Zeitpunkt ist das Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Auch uns steht nach Eintritt des Versicherungsfalls ein Kündigungsrecht zu. Das oben Gesagte gilt dann entsprechend. Einziger Unterschied ist, dass unsere Kündigung nicht sofort, sondern erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam wird.
Was bedeutet das konkret?
Sie sind bei der Kündigung flexibel: Der Vertrag lässt sich jederzeit beenden, sofern Sie dies schriftlich (in Textform) mitteilen und klar erkennbar ist, dass die Kündigung von Ihnen stammt. Tritt ein Schadenfall ein, haben sowohl Sie als auch der Versicherer nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen ein zusätzliches Kündigungsrecht mit jeweils festgelegten Fristen.
Häufige Fragen
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Sie können täglich kündigen – wahlweise über das Kundenportal, per E-Mail oder per Brief. Wichtig ist, dass die Kündigung in Textform erfolgt und klar erkennbar ist, von wem sie stammt.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24 Uhr wirksam.
Kann ich nach einem Versicherungsfall kündigen?
Ja. Nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung haben Sie einen Monat Zeit, das Versicherungsverhältnis in Textform zu kündigen. Die Kündigung wird direkt mit Zugang bei uns wirksam, es sei denn, Sie bestimmen einen späteren Zeitpunkt – spätestens das Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Kann auch der Versicherer den Vertrag kündigen?
Ja. Der Versicherer kann mit einer Frist von drei Monaten vor dem vereinbarten Ablauf kündigen. Nach einem Versicherungsfall steht ihm ebenfalls ein Kündigungsrecht zu; diese Kündigung wird erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.