Bei der Andsafe Diensthaftpflichtversicherung entscheidet der Grund für ein vorzeitiges Vertragsende darüber, welcher Beitragsanteil dem Versicherer zusteht. Ob anteilige Prämie, Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder Interessenfortfall – hier erfahren Sie, wie der Beitrag in jedem Fall berechnet wird.
1. Anteilige Prämie
Wird der Versicherungsvertrag vor dem vereinbarten Ablaufdatum beendet, hat der Versicherer für den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat, einen anteiligen Anspruch auf die Prämie.
2. Widerruf
Abweichend von § 8 Versicherungsvertragsgesetz können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von drei Monaten widerrufen.
3. Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
Sofern der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, weil Sie vor Abschluss des Vertrages einen Umstand nicht mitgeteilt haben, den Sie hätten mitteilen müssen, steht dem Versicherer der Anteil der Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem Ihnen die Rücktrittserklärung zugegangen ist.
4. Rücktritt wegen Nichtzahlung eines Erstbeitrages
Tritt der Versicherer vom Vertrag zurück, weil die Erstprämie nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde, hat er Anspruch auf eine angemessene Geschäftsgebühr.
5. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Beendet der Versicherer den Versicherungsvertrag durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, steht ihm die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem Ihnen die Anfechtungserklärung zugegangen ist.
6. Interessenfortfall
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn dieses Versicherungsvertrages vollständig und dauerhaft weg und wird das Vertragsverhältnis nicht von einer mitversicherten Person weitergeführt, steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem er erstmalig vom Interessenfortfall erfahren hat.
Was bedeutet das konkret?
Endet Ihre Diensthaftpflichtversicherung vor dem eigentlich vereinbarten Ablauf, wird nicht automatisch der komplette Beitrag zurückerstattet. Grundsätzlich behält der Versicherer den Anteil, der auf die Zeit entfällt, in der Versicherungsschutz bestand. Wie genau abgerechnet wird, hängt vom Grund für die Beendigung ab – etwa Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder dem Wegfall des versicherten Interesses. In einigen Fällen kann zusätzlich eine angemessene Geschäftsgebühr anfallen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich den Vertrag vorzeitig beende?
Wird der Vertrag vor dem vereinbarten Ablaufdatum beendet, hat der Versicherer für den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat, einen anteiligen Anspruch auf die Prämie.
Wie lange kann ich meine Vertragserklärung widerrufen?
Abweichend von § 8 Versicherungsvertragsgesetz können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von drei Monaten widerrufen.
Was gilt bei Rücktritt wegen Nichtzahlung der Erstprämie?
Tritt der Versicherer vom Vertrag zurück, weil die Erstprämie nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde, hat er Anspruch auf eine angemessene Geschäftsgebühr.
Bis wann steht dem Versicherer die Prämie bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu?
Beendet der Versicherer den Vertrag durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, steht ihm die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem Ihnen die Anfechtungserklärung zugegangen ist.
Was gilt beim Wegfall des versicherten Interesses?
Fällt das versicherte Interesse nach Vertragsbeginn vollständig und dauerhaft weg und wird der Vertrag nicht von einer mitversicherten Person weitergeführt, steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem er erstmalig vom Interessenfortfall erfahren hat.