In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Generell nicht versicherte Ansprüche und Schäden
Für die folgenden Ansprüche und Schäden besteht generell kein Versicherungsschutz.
Das gilt auch dann, wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt:
- Ansprüche auf Vertragserfüllung, aus Selbstvornahme, auf Minderung, auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Schadenersatz statt der Leistung;
- Ansprüche auf Nacherfüllung und Schäden, die verursacht werden, um eine Nacherfüllung durchführen zu können;
- Ansprüche, die sich daraus ergeben, dass der Vertragsgegenstand nicht genutzt werden kann oder der vertraglich geschuldete Erfolg ausbleibt;
- Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die im Vertrauen auf die ordnungsgemäße Vertragserfüllung getätigt wurden;
- Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung;
- Ansprüche auf andere Leistungen, welche die Erfüllung ersetzen.
2. Wenn Sie Schadenersatzleistungen zugesagt haben
Haben Sie vertraglich vereinbart oder zugesagt, bei Eintritt eines Schadenereignisses mehr zu leisten, als nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen erforderlich wäre, besteht insoweit kein Versicherungsschutz.
3. Wenn Sie wissentlich/vorsätzlich handeln
(1) Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
Führen Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht kein Versicherungsschutz.
Grob fahrlässig verursachte Schäden sind dagegen versichert.
(2) Wissentliche Pflichtverletzung
Nicht versichert sind Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung; es besteht jedoch Abwehrschutz, soweit die wissentliche Pflichtverletzung strittig ist. Wird die wissentliche Pflichtverletzung rechtskräftig festgestellt, müssen Sie uns die erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
7.4 Wenn Sie Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld geschädigt haben
Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, die Angehörige gegen Sie haben.
Angehörige im Sinne dieser Bestimmung sind Verwandte des 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder, sofern sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen gehören.
5. Bei Ansprüchen von Liquidator:innen, Zwangs- und Insolvenzverwalter:innen, Betreuer:innen oder Vermögensverwalter:innen
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche, die von Ihren Liquidator:innen oder von Personen geltend gemacht werden, deren Aufgabe Ihnen gegenüber die Zwangs- und Insolvenzverwaltung, Betreuung oder Vermögensverwaltung ist.
6. Wenn Sie mangelhafte Erzeugnisse in den Verkehr gebracht haben
Nicht versichert sind Ansprüche im Zusammenhang mit Erzeugnissen, die Sie in den Verkehr gebracht haben.
7. Wenn Ihre Leistung mangelhaft war
Nicht versichert sind von Ihnen erbrachte Leistungen, deren Mangelhaftigkeit Ihnen bewusst war
8. Bei Schäden an Sachen, die Sie hergestellt oder geliefert haben
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Sachen, die Sie hergestellt oder geliefert haben, wenn die Ursache der Schäden in der Herstellung oder Lieferung liegt.
Das gilt auch dann, wenn die Ursache der Schäden in einem mangelhaften Einzelteil der Sache liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache führt.
9. Bei Schäden durch Arbeiten oder sonstige Leistungen
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Arbeiten oder sonstige Leistungen, wenn die Ursache der Schäden in der Leistung liegt. Das gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einer mangelhaften Teilleistung liegt und diese die gesamte Leistung zunichte macht.
10. Wenn Sie andere Personen mit einer Krankheit angesteckt haben
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Personenschäden, die daraus resultieren, dass Sie eine andere Person mit einer Krankheit angesteckt haben. Gleiches gilt für Sachschäden, die durch Krankheiten von Tieren entstanden sind, die Ihnen gehören, von Ihnen gehalten oder von Ihnen veräußert wurden. Der Ausschluss gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
11. Bei Schäden durch Überschwemmungen
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Sachschäden, die durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer entstehen. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die sich aus den Sachschäden ergeben.
12. Bei Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstigen Diskriminierungen
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
13. Bei Schäden durch Gentechnik
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die auf gentechnische Arbeiten und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zurückzuführen sind. Des Weiteren besteht kein Versicherungsschutz für Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten und aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
14.Bei Schäden durch Senkungen und Erdrutsche
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Sachschäden, die durch die Senkung eines Grundstücks, oder einen Erdrutsch entstehen. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die aus den Sachschäden folgen. Für verbeamtete Personen in der Bauverwaltung gilt Punkt 12.
15. Bei Schäden durch Strahlen
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit einem deckungsvorsorgepflichten Umgang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).
16. Bei Schäden durch Kraftfahrzeuge
Nicht versichert sind Ansprüche gegen Sie als Eigentümer:in, Besitzer:in, Halter:in oder Führer:in eines Kfz oder Kfz-Anhängers, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie oder eine von Ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn
- keine der genannten Personen Halter:in oder Besitzer:in des Fahrzeugs ist und
- das Fahrzeug nicht in Betrieb gesetzt wurde.
17. Bei Schäden durch den Gebrauch von Schienenfahrzeugen
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie oder eine von Ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Schienenfahrzeugs (auch Schwebebahn) verursachen. Kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn
- keine der genannten Personen Halter:in oder Besitzer:in des Fahrzeugs ist und
- das Fahrzeug nicht in Betrieb gesetzt wurde.
18. Bei Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie oder eine von Ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die Sie als Halter:in oder Besitzer:in eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
Kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn
- keine der genannten Personen Halter:in oder Besitzer:in des Wasserfahrzeugs ist und
- das Wasserfahrzeug nicht in Betrieb gesetzt wurde.
19. Bei Schäden durch Luft- und Raumfahrzeuge
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie oder eine von Ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter:in oder Besitzer:in eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
Nicht versichert sind außerdem folgende Ansprüche:
- Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen und alle Vermögensschäden, die sich daraus ergeben;
- Personenschäden der Insassen von Luft- und Raumfahrzeugen und Schäden an den beförderten Sachen sowie alle Vermögensschäden, die sich aus diesen Schäden ergeben;
- Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren;
- Schäden durch Tätigkeiten an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung.
20. Bei Schäden durch Luftlandeplätze
Nicht versichert sind Ansprüche, die sich gegen Sie als Eigentümer:in, Mieter:in, Pächter:in, Leasingnehmer:in oder Nießbraucher:in eines Luftlandeplatzes richten.
21. Bei Dienst- und Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Personenschäden, bei denen es sich um Dienstoder Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen oder dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
22. Bei Schäden aus der Ausübung eines Heilberufs
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden aus der Ausübung eines Heilberufs (z. B. Arzt/Ärztin, Tierarzt/-ärztin, Psychotherapeut:in, Apotheker:in, Heilpraktiker:in, Hebamme/Entbindungshelfer).
23. Bei Ansprüchen aus pharmazeutischen Tätigkeiten
Nicht versichert sind Ansprüche aus pharmazeutischen Tätigkeiten (eingeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus lehrender Tätigkeit in diesem Bereich).
24. Bei Ansprüchen aus der Führung wirtschaftlicher Betriebe
Nicht versichert sind Ansprüche aus der Führung wirtschaftlicher Betriebe.
25. Bei Ansprüchen aus Bauarbeiten
Nicht versichert sind Ansprüche aus Bauarbeiten irgendwelcher Art und wegen Schäden am Bauwerk und Baugrundstück, das Gegenstand der dienstlichen oder beruflichen Verrichtung ist.
26. Bei Lotsentätigkeit
Nicht versichert sind Ansprüche aus Flugsicherungs-, Flug- und Schiffslotsentätigkeiten.
27. Bei Tätigkeiten im Nebenamt
Nicht versichert sind Ansprüche aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen, soweit sie nicht dienstlich angeordnet sind.
28. Bei der Beschädigung von Kommissionsware
Nicht versichert sind Ansprüche aus der Beschädigung von Kommissionsware.
29. Bei Gutachtertätigkeit
Nicht versichert sind Ansprüche aus einer Tätigkeit als Gutachter:in.
30. Bei Schäden an Abfallentsorgungsanlagen
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Abfallstoffe gelagert oder abgelagert werden, soweit es sich um Schäden an Abfallentsorgungsanlagen handelt.
31. Bei Jagdschäden
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden aus der Jagdausübung.
32. Bei leitender Tätigkeit
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden aus jeder Tätigkeit als Leitung, Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat privater Unternehmen, Vereine und Verbände.
33. Bei Schäden durch brennbare oder explosive Stoffe
Sind Sie vorschriftswidrig mit brennbaren Stoffen umgegangen, haben Sie ein Feuerwerk veranstaltet/abgebrannt oder Munition oder andere Explosionskörper gesprengt oder entschärft, so sind Schäden, die dadurch entstanden sind, nicht versichert.
34. Bei Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen
Nicht versichert sind Versicherungsfälle, soweit diese unter bestehende Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland fallen. Das gilt auch für Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf andere Staaten erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.