In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung beginnt der Versicherungsschutz an dem im Versicherungsschein vermerkten Tag – vorausgesetzt, der erste Beitrag wird gezahlt. Erfahren Sie, wie sich der Vertrag automatisch verlängert und was im Todesfall für mitversicherte Personen gilt.
Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein vermerkt ist.
Voraussetzung für den Beginn:
- Sie zahlen den ersten Beitrag.
- Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht, können wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten, sofern die Voraussetzungen des § 37 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt sind.
Dauer des Vertrags:
- Die Dauer des Vertrages ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
- Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn weder Sie noch wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben.
Im Falle Ihres Todes:
- Der Versicherungsschutz besteht zunächst für alle mitversicherten Personen bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem Datum, das auf Ihrem Versicherungsschein steht – aber nur, wenn Sie den ersten Beitrag begleichen. Läuft der Vertrag über mindestens ein Jahr, verlängert er sich von selbst um ein weiteres Jahr, solange niemand kündigt. Verstirbt die versicherte Person, sind mitversicherte Personen zunächst bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter abgesichert.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein vermerkt ist – vorausgesetzt, Sie zahlen den ersten Beitrag.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht zahle?
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht, können wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten, sofern die Voraussetzungen des § 37 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt sind.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn weder Sie noch wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben.
Was gilt im Falle meines Todes?
Im Falle Ihres Todes besteht der Versicherungsschutz zunächst für alle mitversicherten Personen bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter.
Woraus ergibt sich die Dauer des Vertrags?
Die Dauer des Vertrages ergibt sich aus dem Versicherungsschein.