In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung erfahren Sie, wann Erst- und Folgebeiträge fällig werden, welche Zahlungsperioden möglich sind und wie der Versicherer die Beiträge jährlich überprüft und anpasst. Auch Ihr Kündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung wird erklärt.
1. Beitragszahlung
(1) Erstbeitrag
Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen. Haben Sie einen späteren Versicherungsbeginn vereinbart, wird der erste Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
(2) Folgebeiträge
Die Folgebeiträge sind jeweils zum Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, sofern wir nichts anderes vereinbart haben.
(3) Zahlungsperiode
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen.
(4) Zahlungsweise
Die Zahlungsweise entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.
2. Anpassung der Beiträge
(1) Überprüfung der Schaden- und Kostenentwicklung
Im Rahmen der Beitragsanpassung prüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge aller bestehenden Versicherungsverträge. Dabei ermitteln wir, ob und inwieweit sich Veränderungen bei den Kosten und den Schadenaufwendungen ergeben, die eine Neukalkulation erforderlich machen.
Bei einer Neukalkulation betrachten wir die zurückliegende Schaden- und Kostenentwicklung und prognostizieren auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation. Dabei verwenden wir nur anerkannte Methoden und Verfahren der Versicherungstechnik und -mathematik.
Der Gewinn, den wir für uns angesetzt haben, bleibt bei der Neukalkulation unverändert.
Für den Fall, dass unsere unternehmenseigenen Daten nicht ausreichen, um die Beiträge neu zu kalkulieren, können wir auf statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV e. V.) zurückgreifen.
(2) Anpassung des Beitrags
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren Beitrag, so können wir den Beitrag zu dieser Versicherung entsprechend anpassen.
- Ergibt sich ein niedrigerer Beitrag, sind wir verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
In beiden Fällen gilt der neue Beitrag ab der nächsten Versicherungsperiode.
(3) Ihre Rechte nach einer Beitragsanpassung
Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, können Sie den Versicherungsvertrag jederzeit kündigen. Ihre Kündigung wird dann einen Monat nach Zugang bei uns wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen zunächst einen ersten Beitrag nach Vertragsabschluss (oder zum vereinbarten späteren Versicherungsbeginn) und danach laufende Folgebeiträge – je nach Wahl monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Einmal im Jahr wird geprüft, ob die Beiträge angepasst werden müssen: Sie können dadurch steigen oder sinken. Steigt Ihr Beitrag, dürfen Sie den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen. Haben Sie einen späteren Versicherungsbeginn vereinbart, wird er erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Welche Zahlungsperioden sind möglich?
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die Zahlungsweise entnehmen Sie dem Versicherungsschein.
Wie oft werden die Beiträge überprüft?
Die Beiträge aller bestehenden Versicherungsverträge werden einmal im Kalenderjahr überprüft. Dabei wird ermittelt, ob Veränderungen bei Kosten und Schadenaufwendungen eine Neukalkulation erforderlich machen.
Kann mein Beitrag auch sinken?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren Beitrag, ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken. Der neue Beitrag gilt ab der nächsten Versicherungsperiode.
Was kann ich tun, wenn sich mein Beitrag erhöht?
Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, können Sie den Versicherungsvertrag jederzeit kündigen. Ihre Kündigung wird einen Monat nach Zugang beim Versicherer wirksam.