In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung ist genau geregelt, bis zu welchen Höchstgrenzen Schäden ersetzt werden – vom Verlust dienstlicher Schlüssel und Codekarten über Tätigkeitsschäden bis hin zu Schäden durch Dienstwagen oder Wasserfahrzeuge des Dienstherrn. Ein Überblick über alle Höchstersatzleistungen je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
1. Grundsatz
Für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden zahlen wir höchstens das Zweifache der Versicherungssumme. Besonderheiten gelten für die nachfolgend aufgeführten Schäden.
2. Wenn Sie Schlüssel und Codekarten verlieren
Haben Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit fremde Schlüssel oder Codekarten/Keycards für Räume oder Gebäude überlassen bekommen und verlieren Sie diese, ersetzen wir:
- die notwendigen Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Änderung/Neuprogrammierung von Schließanlagen und -systemen;
- die Kosten für eine Anfertigung/Konfiguration neuer Schlüssel/Codekarten und
- die Kosten für eine Objektsicherung (Objektschutz) für einen Zeitraum von maximal 21 Tagen ab dem Tag, an dem der Verlust festgestellt wurde.
Wir zahlen maximal 100.000 Euro je Versicherungsfall und maximal 200.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
3. Wenn Sie andere Sachen des Dienstherrn verlieren
Kommen Ihnen Sachen des Dienstherrn abhanden, die weder Schlüssel noch Codekarten sind, zahlen wir maximal 2.500 Euro je Versicherungsfall. Beim Verlust von Schlüsseln und Codekarten gilt Punkt 2.
4. Bei Tätigkeitsschäden
Bei Tätigkeitsschäden zahlen wir maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall.
5. Bei Schäden durch Dienstwagen und -anhänger
Bei Schäden durch Dienstwagen und -anhänger (vgl. Ziffer 4.6) beträgt die Versicherungssumme pro Versicherungsfall und -jahr 25.000 Euro.
Beschädigte oder zerstörte Reifen ersetzen wir nur, wenn durch dasselbe Schadenereignis auch andere ersatzpflichtige Schäden am Fahrzeug verursacht wurden.
Bei Schadenersatzforderungen aus Dienst- bzw. Arbeitsverhältnissen von Bundeswehrangehörigen ist die Versicherungsleistung auf drei Messbeträge gemäß den Einziehungsrichtlinien des Bundes (EZR) begrenzt.
6. Bei Schäden durch den dienstlichen Gebrauch von Wasserfahrzeugen
Bei Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen des Dienstherrn zahlen wir maximal 25.000 Euro je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Für die Diensthaftpflichtversicherung sind je nach Schadenart unterschiedliche Höchstbeträge festgelegt. Grundsätzlich wird höchstens das Zweifache der Versicherungssumme pro Versicherungsjahr gezahlt. Für besondere Fälle – etwa den Verlust von Schlüsseln und Codekarten, den Verlust sonstiger Sachen des Dienstherrn, Tätigkeitsschäden oder Schäden durch Dienstwagen und Wasserfahrzeuge – gelten jeweils eigene, oben genannte Obergrenzen je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Ersatzleistung pro Versicherungsjahr?
Für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden zahlen wir höchstens das Zweifache der Versicherungssumme. Für einzelne Schadenarten gelten die genannten Besonderheiten.
Was zahlt die Versicherung beim Verlust von Schlüsseln oder Codekarten?
Ersetzt werden die Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Neuprogrammierung von Schließanlagen, für neue Schlüssel/Codekarten sowie für eine Objektsicherung von maximal 21 Tagen. Es gelten maximal 100.000 Euro je Versicherungsfall und maximal 200.000 Euro pro Versicherungsjahr.
Was gilt, wenn andere Sachen des Dienstherrn verloren gehen?
Kommen Ihnen Sachen des Dienstherrn abhanden, die weder Schlüssel noch Codekarten sind, zahlen wir maximal 2.500 Euro je Versicherungsfall. Für Schlüssel und Codekarten gilt die gesonderte Regelung.
Welche Grenzen gelten bei Schäden durch Dienstwagen?
Bei Schäden durch Dienstwagen und -anhänger beträgt die Versicherungssumme 25.000 Euro pro Versicherungsfall und -jahr. Reifen werden nur ersetzt, wenn durch dasselbe Ereignis auch andere ersatzpflichtige Schäden am Fahrzeug entstehen. Bei Bundeswehrangehörigen ist die Leistung auf drei Messbeträge gemäß EZR begrenzt.
Wie hoch ist die Leistung bei Tätigkeitsschäden und Wasserfahrzeugen?
Bei Tätigkeitsschäden zahlen wir maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall. Bei Schäden durch den dienstlichen Gebrauch von Wasserfahrzeugen des Dienstherrn zahlen wir maximal 25.000 Euro je Versicherungsfall.