In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung ist die Entschädigungsleistung bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt – das gilt auch bei mehreren anspruchsberechtigten Personen. Wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ausfällt, ist vertraglich geregelt.
Die Entschädigungsleistung, die Sie von uns erhalten, ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Das gilt auch dann, wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen Anspruch auf unsere Leistung haben.
Ob und inwiefern Sie für den entstandenen Schaden selbst aufkommen müssen, haben wir vertraglich mit Ihnen vereinbart (sog. Selbstbeteiligung).
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung beschreibt zwei Grenzen der Leistung: Zum einen zahlt die Versicherung pro Schadenfall höchstens den vertraglich festgelegten Höchstbetrag (die Versicherungssumme), auch wenn mehrere Personen Ansprüche stellen. Zum anderen kann ein Teil des Schadens von Ihnen selbst zu tragen sein – dieser Eigenanteil (Selbstbeteiligung) ergibt sich aus Ihrem Vertrag.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag zahlt die Diensthaftpflichtversicherung?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was gilt, wenn mehrere Personen einen Anspruch haben?
Auch wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen Anspruch auf die Leistung haben, bleibt die Entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was ist die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil des entstandenen Schadens, für den Sie selbst aufkommen müssen. Ob und in welchem Umfang dies der Fall ist, wurde vertraglich mit Ihnen vereinbart.
Wo finde ich die Höhe meiner Selbstbeteiligung?
Ob und inwiefern Sie für den entstandenen Schaden selbst aufkommen müssen, ist vertraglich mit Ihnen vereinbart. Die konkrete Höhe ergibt sich damit aus Ihrem Vertrag.