Bei der Andsafe Diensthaftpflichtversicherung sind veränderte Risiken während der Vertragslaufzeit zunächst automatisch mitversichert – mit wichtigen Ausnahmen. Erfahren Sie, wann Sie neue Risiken innerhalb eines Monats melden müssen und was passiert, wenn Sie die Frist versäumen.
Ändern sich bestehende Risiken während der Vertragslaufzeit, so sind diese zunächst automatisch mitversichert.
Das gilt nur dann nicht, wenn es sich um folgende Risiken handelt:
- Risiken aus dem Halten oder dem Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;
- sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Erst wenn wir Sie dazu auffordern (das kann auch ein Hinweis in der nächsten Beitragsrechnung oder dem nächsten Abbuchungshinweis sein), müssen Sie uns die neuen Risiken mitteilen. Dazu haben Sie einen Monat Zeit.
Melden Sie die neuen Risiken nicht oder nicht fristgerecht, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Eintritt der neuen Risiken.
Wenn Sie uns die neuen Risiken melden, prüfen wir, ob sie in den bestehenden Versicherungsvertrag eingeschlossen werden können oder ein gesonderter Vertrag erforderlich ist, um die Risiken zu versichern.
Was bedeutet das konkret?
Verändern sich Ihre Risiken während der Laufzeit Ihres Vertrags, sind diese in der Regel sofort mitgeschützt. Bestimmte Risiken – etwa rund um versicherungspflichtige Fahrzeuge – sind davon jedoch ausgenommen. Wichtig ist: Sobald der Versicherer Sie dazu auffordert, sollten Sie neue Risiken innerhalb der genannten Frist melden, damit Ihr Schutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Sind veränderte Risiken während der Vertragslaufzeit automatisch mitversichert?
Ja. Ändern sich bestehende Risiken während der Vertragslaufzeit, sind diese zunächst automatisch mitversichert.
Welche Risiken sind vom automatischen Mitversicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder dem Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Wann und innerhalb welcher Frist muss ich neue Risiken melden?
Erst wenn der Versicherer Sie dazu auffordert – das kann auch ein Hinweis in der nächsten Beitragsrechnung oder dem nächsten Abbuchungshinweis sein –, müssen Sie die neuen Risiken mitteilen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit.
Was passiert, wenn ich neue Risiken nicht oder nicht fristgerecht melde?
Melden Sie die neuen Risiken nicht oder nicht fristgerecht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Eintritt der neuen Risiken.
Was geschieht, nachdem ich neue Risiken gemeldet habe?
Der Versicherer prüft, ob die Risiken in den bestehenden Versicherungsvertrag eingeschlossen werden können oder ob ein gesonderter Vertrag erforderlich ist, um die Risiken zu versichern.