In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind verbeamtete Personen in der Bauverwaltung auch gegen Schäden durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrutsche abgesichert – einschließlich daraus folgender Umwelteinwirkungen. Welche Sach- und Vermögensschäden am Baugrundstück oder Bauwerk ausgeschlossen bleiben, zeigt dieser Überblick.
Verbeamtete Personen in der Bauverwaltung sind auch gegen Schäden versichert, die durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrutsche entstehen. Verursachen Senkungen oder Erdrutsche Umwelteinwirkungen, die zu weiteren Schäden führen, sind auch diese versichert.
Nicht versichert sind:
- Sachschäden am Baugrundstück oder den darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen sowie alle Vermögensschäden, die sich aus diesen Sachschäden ergeben;
- Schäden am Bauwerk, das Gegenstand der dienstlichen Tätigkeit ist, und alle Vermögensschäden, die sich aus diesen Schäden ergeben.
Was bedeutet das konkret?
Als Baubeamtin oder Baubeamter sind Sie im Rahmen der Diensthaftpflichtversicherung geschützt, wenn es durch Ihre dienstliche Tätigkeit zu Grundstückssenkungen oder Erdrutschen kommt. Auch weitere Schäden, die durch dadurch ausgelöste Umwelteinwirkungen entstehen, sind mitversichert. Ausgenommen bleiben allerdings Schäden am Baugrundstück selbst, an den darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen sowie am Bauwerk, das Gegenstand Ihrer dienstlichen Tätigkeit ist – ebenso die daraus resultierenden Vermögensschäden.
Häufige Fragen
Sind Baubeamte gegen Schäden durch Erdrutsche versichert?
Ja. Verbeamtete Personen in der Bauverwaltung sind auch gegen Schäden versichert, die durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrutsche entstehen.
Sind Folgeschäden durch Umwelteinwirkungen abgedeckt?
Ja. Wenn Senkungen oder Erdrutsche Umwelteinwirkungen verursachen, die zu weiteren Schäden führen, sind auch diese versichert.
Sind Schäden am Baugrundstück selbst versichert?
Nein. Sachschäden am Baugrundstück oder den darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen sowie alle Vermögensschäden, die sich daraus ergeben, sind nicht versichert.
Sind Schäden am Bauwerk der dienstlichen Tätigkeit versichert?
Nein. Schäden am Bauwerk, das Gegenstand der dienstlichen Tätigkeit ist, sowie alle daraus entstehenden Vermögensschäden sind nicht versichert.