Wer in der Forstwirtschaft tätig ist, findet in der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung Schutz für Schäden aus der Bearbeitung von Dienst- und Eigenland, dem Halten von Tieren des Waldes im Gehege sowie dem Nutzen nicht motorisierter Wasserfahrzeuge für Forst-, Jagd- und Fischereizwecke.
Sind Sie in der Forstwirtschaft tätig, umfasst die Versicherung auch Schäden, die entstehen aus:
- der Bearbeitung von Dienst- und Eigenland,
- dem Halten von Tieren des Waldes im Gehege oder
- dem Halten oder Lenken von nicht motorisierten Wasserfahrzeugen, die zu Forst-, Jagd- und Fischereizwecken genutzt werden.
Nicht versichert ist das Risiko, das durch die obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Was bedeutet das konkret?
Übst du eine forstwirtschaftliche Tätigkeit aus, sind bestimmte damit verbundene Risiken in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Dazu zählen die Arbeit auf Dienst- und Eigenland, das Halten von Waldtieren im Gehege sowie die Nutzung nicht motorisierter Wasserfahrzeuge für Forst-, Jagd- und Fischereizwecke. Was bereits über eine obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung abgesichert ist, fällt nicht unter diesen Schutz.
Häufige Fragen
Welche forstwirtschaftlichen Tätigkeiten sind mitversichert?
Mitversichert sind Schäden aus der Bearbeitung von Dienst- und Eigenland, dem Halten von Tieren des Waldes im Gehege sowie dem Halten oder Lenken von nicht motorisierten Wasserfahrzeugen zu Forst-, Jagd- und Fischereizwecken.
Sind auch Wasserfahrzeuge abgedeckt?
Ja, sofern es sich um nicht motorisierte Wasserfahrzeuge handelt, die zu Forst-, Jagd- und Fischereizwecken genutzt werden.
Ist das Jagdrisiko in der Diensthaftpflichtversicherung enthalten?
Nein. Nicht versichert ist das Risiko, das durch die obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Gilt der Schutz auch für das Halten von Waldtieren?
Ja, das Halten von Tieren des Waldes im Gehege ist mitversichert.