Die Andsafe Diensthaftpflichtversicherung schützt Pfarrer:innen auch bei Schäden, die durch eine Tätigkeit als Religionslehrer:in oder Armenpflegevorstand entstehen – vorausgesetzt, Sie haften für diese Schäden gesetzlich. Hier erfahren Sie, was konkret abgedeckt ist.
Bei Pfarrer:innen sind auch Schäden versichert, die durch eine Tätigkeit als Religionslehrer:in oder Armenpflegevorstand entstehen, sofern Sie für diese Schäden gesetzlich haften.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Pfarrer:in tätig ist, übernimmt häufig zusätzliche Aufgaben. Der Versicherungsschutz erstreckt sich deshalb auch auf Schäden, die im Rahmen der Tätigkeit als Religionslehrer:in oder als Armenpflegevorstand entstehen. Voraussetzung ist, dass eine gesetzliche Haftung für den jeweiligen Schaden besteht.
Häufige Fragen
Sind Schäden aus der Tätigkeit als Religionslehrer:in mitversichert?
Ja. Bei Pfarrer:innen sind auch Schäden versichert, die durch eine Tätigkeit als Religionslehrer:in entstehen, sofern eine gesetzliche Haftung besteht.
Gilt der Schutz auch für die Tätigkeit als Armenpflegevorstand?
Ja. Auch Schäden aus einer Tätigkeit als Armenpflegevorstand sind bei Pfarrer:innen versichert, sofern Sie dafür gesetzlich haften.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Der Schutz greift, sofern Sie für die entstandenen Schäden gesetzlich haften.
Für wen gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für Pfarrer:innen im Rahmen der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung.