Die Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung deckt für Lehrkräfte und Erzieher zahlreiche besondere Risiken ab – vom Experimentalunterricht über Nachhilfe und Schulveranstaltungen bis hin zu Klassenfahrten im In- und Ausland. Auch Arbeitsunfälle von Schülern und Aufenthalte in Herbergen und Heimen sind eingeschlossen.
1. Besondere Haftpflichtrisiken im Inland
Im Rahmen Ihrer Lehr- oder erzieherischen Tätigkeit sind auch Schäden versichert, die wie folgt entstehen:
- im Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen);
- durch die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schulveranstaltungen, z. B. Elternversammlungen, Schulfeste oder Schulfeiern;
- im Rahmen von Nachhilfestunden;
- im Rahmen der Tätigkeit als Kantor und/oder Organist;
- durch Arbeitsunfälle von Kindern, Schüler:innen und Studierenden;
- durch die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Klassenfahrten und Schulausflügen.
Eingeschlossen sind die damit verbundenen Aufenthalte in Herbergen und Heimen.
2. Klassenfahrten ins Ausland
Beaufsichtigen oder leiten Sie Klassenfahrten ins Ausland und entstehen während der Fahrt Schäden, für die Sie gesetzlich haften, kommen wir für diese auf, wenn die Fahrt nicht länger als ein Jahr dauert.
Was bedeutet das konkret?
Als Lehrkraft oder Erzieher sind Sie bei vielen typischen beruflichen Tätigkeiten abgesichert. Dazu zählen etwa der Unterricht mit Experimenten, die Aufsicht bei Schulfesten und Elternversammlungen, das Erteilen von Nachhilfe oder die Begleitung von Ausflügen und Klassenfahrten. Auch wenn Sie eine Klassenfahrt ins Ausland leiten oder beaufsichtigen, besteht Schutz – vorausgesetzt, die Fahrt dauert nicht länger als ein Jahr.
Häufige Fragen
Ist Experimentalunterricht mit radioaktiven Stoffen mitversichert?
Ja. Schäden, die im Experimentalunterricht entstehen, sind versichert – auch beim Umgang mit radioaktiven Stoffen.
Sind Nachhilfestunden vom Versicherungsschutz umfasst?
Ja. Schäden im Rahmen von Nachhilfestunden sind Teil der versicherten besonderen Haftpflichtrisiken im Inland.
Bin ich bei Klassenfahrten ins Ausland abgesichert?
Ja. Wenn Sie eine Klassenfahrt ins Ausland beaufsichtigen oder leiten und dabei Schäden entstehen, für die Sie gesetzlich haften, kommt die Versicherung dafür auf – sofern die Fahrt nicht länger als ein Jahr dauert.
Sind Aufenthalte in Herbergen und Heimen mitversichert?
Ja. Die mit Klassenfahrten und Schulausflügen verbundenen Aufenthalte in Herbergen und Heimen sind eingeschlossen.
Sind Arbeitsunfälle von Schülern abgedeckt?
Ja. Schäden durch Arbeitsunfälle von Kindern, Schüler:innen und Studierenden sind versichert.