Wer über die Andsafe Diensthaftpflichtversicherung dienstlich im Ausland tätig ist, erfährt hier, unter welchen Voraussetzungen ein dort eingetretener Schaden versichert ist – etwa bei Messen, Kongressen oder Auslandsaufenthalten in europäischen und außereuropäischen Ländern.
Ein im Ausland eingetretener Schaden, für den Sie nach dem Gesetz haften, ist nur versichert, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und den Schaden verursacht haben:
- bei der dienstlichen Teilnahme an einer Ausstellung, einem Kongress, einer Messe oder einem Markt oder
- während eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes beliebiger Länge in einem europäischen Land oder
- während eines maximal 12-monatigen Aufenthaltes in einem außereuropäischen Land oder
- durch Ihre dienstliche Tätigkeit im Inland.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Auslandsschäden setzt voraus, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Ist das der Fall, sind gesetzliche Haftungsschäden abgedeckt, die Sie im Rahmen bestimmter dienstlicher Anlässe verursachen – etwa bei der Teilnahme an einer Messe, einem Kongress oder einem Markt, bei einem dienstlichen Aufenthalt in einem europäischen Land oder bei einem zeitlich begrenzten Aufenthalt in einem außereuropäischen Land. Auch dienstliche Tätigkeiten im Inland fallen darunter.
Häufige Fragen
Ist ein im Ausland eingetretener Schaden versichert?
Ja, ein im Ausland eingetretener Schaden, für den Sie nach dem Gesetz haften, ist versichert, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und der Schaden im Rahmen der genannten dienstlichen Anlässe verursacht wurde.
Welche Voraussetzung gilt für den Wohnsitz?
Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei Auslandsschäden ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Wie lange bin ich bei einem Aufenthalt in einem europäischen Land versichert?
Während eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes beliebiger Länge in einem europäischen Land besteht Versicherungsschutz.
Wie lange gilt der Schutz in außereuropäischen Ländern?
In einem außereuropäischen Land besteht Versicherungsschutz während eines maximal 12-monatigen Aufenthaltes.
Sind dienstliche Tätigkeiten im Inland ebenfalls abgedeckt?
Ja, Schäden durch Ihre dienstliche Tätigkeit im Inland sind ebenfalls versichert, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.