Wer in der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung einen Dienstwagen oder -anhänger nutzt, erfährt hier, wann Schäden am Dienstfahrzeug oder Regressansprüche des Dienstherrn versichert sind – und in welchen Fällen der Schutz ausgeschlossen ist.
Haften Sie gesetzlich für einen Schaden, der durch den Gebrauch eines Dienstwagens oder -anhängers verursacht wurde, so ist der Schaden versichert, wenn
- es sich um den Personen- oder Sachschaden eines Dritten handelt, für den der Dienstherr Sie in Regress nimmt, oder
- der Schaden am Dienstfahrzeug eingetreten ist.
Ausgenommen sind die folgenden Fälle:
- Das Kfz oder der Kfz-Anhänger wurde von einer Person genutzt, die dazu nicht berechtigt war. Nicht berechtigt ist, wer das Fahrzeug nutzt, ohne dass die verfügungsberechtigte Person dies weiß und will. Sie müssen dafür sorgen, dass nur berechtigte Personen das Fahrzeug nutzen.
- Das Fahrzeug wurde unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln geführt.
- Das Fahrzeug ist kettenbetrieben.
- Eine andere Versicherung ist eintrittspflichtig oder es besteht eine andere Möglichkeit für den Dienstherrn, Schadenersatz zu erhalten.
- Die Person, die das Fahrzeug genutzt hat, hat sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.
- Das Fahrzeug wurde auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis genutzt. Sie müssen dafür sorgen, dass nur Personen das Dienstfahrzeug nutzen, die die erforderliche Fahrerlaubnis haben.
- Es wurden ausschließlich die Reifen des Fahrzeugs oder Anhängers beschädigt oder zerstört.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dienstlich ein Fahrzeug oder einen Anhänger nutzen und dabei ein Schaden entsteht, greift der Schutz in zwei Situationen: bei Personen- oder Sachschäden Dritter, für die Ihr Dienstherr Sie in Regress nimmt, sowie bei Schäden am Dienstfahrzeug selbst. Damit dieser Schutz gilt, müssen Sie bestimmte Sorgfaltspflichten beachten – etwa dafür sorgen, dass nur berechtigte Personen mit gültiger Fahrerlaubnis fahren. In den aufgeführten Ausnahmefällen besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden am Dienstfahrzeug versichert?
Ja. Haften Sie gesetzlich für einen Schaden, der durch den Gebrauch eines Dienstwagens oder -anhängers verursacht wurde, ist der Schaden am Dienstfahrzeug versichert.
Sind Regressansprüche des Dienstherrn abgedeckt?
Ja. Handelt es sich um den Personen- oder Sachschaden eines Dritten, für den der Dienstherr Sie in Regress nimmt, ist der Schaden versichert.
Was gilt bei Alkohol am Steuer?
Wurde das Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln geführt, ist dieser Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Wer darf das Dienstfahrzeug nutzen?
Sie müssen dafür sorgen, dass nur berechtigte Personen das Fahrzeug nutzen und dass diese die erforderliche Fahrerlaubnis haben. Nutzt eine nicht berechtigte Person oder eine Person ohne erforderliche Fahrerlaubnis das Fahrzeug, ist der Fall ausgeschlossen.
Sind reine Reifenschäden versichert?
Nein. Wurden ausschließlich die Reifen des Fahrzeugs oder Anhängers beschädigt oder zerstört, ist dieser Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.