In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem dienstlichen Halten, Hüten und Führen von Tieren mitversichert – sofern kein anderer Haftpflichtschutz greift. Der Schutz gilt zudem auch außerhalb des dienstlichen Einsatzes.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem dienstlichen Halten, Hüten und Führen von Tieren, soweit Sie diesbezüglich nicht durch eine andere Haftpflichtversicherung geschützt sind.
Versicherungsschutz besteht auch außerhalb des dienstlichen Einsatzes.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Rahmen Ihres Dienstes ein Tier halten, hüten oder führen, ist die gesetzliche Haftpflicht daraus in Ihre Diensthaftpflicht eingeschlossen. Dieser Schutz greift, solange dafür nicht bereits eine andere Haftpflichtversicherung zuständig ist, und er wirkt auch dann, wenn Sie sich außerhalb des dienstlichen Einsatzes befinden.
Häufige Fragen
Ist das dienstliche Halten, Hüten und Führen von Tieren mitversichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem dienstlichen Halten, Hüten und Führen von Tieren ist mitversichert, soweit Sie diesbezüglich nicht durch eine andere Haftpflichtversicherung geschützt sind.
Gilt der Schutz auch außerhalb des dienstlichen Einsatzes?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch außerhalb des dienstlichen Einsatzes.
Was gilt, wenn bereits eine andere Haftpflichtversicherung besteht?
Der Schutz besteht, soweit Sie diesbezüglich nicht durch eine andere Haftpflichtversicherung geschützt sind.