Wer bei der Andsafe eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, genießt Versicherungsschutz für den erlaubten Besitz sowie das Tragen und Benutzen von Dienstwaffen zu Dienstzwecken – einschließlich dienstlich angeordneter Übungen. Ausgeschlossen bleibt der Gebrauch der Dienstwaffe zur Begehung einer Straftat.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz sowie dem Tragen und Benutzen von Waffen zu Dienstzwecken.
Dienstlich angeordnete Übungen sind eingeschlossen.
Ausgeschlossen ist der Gebrauch der Dienstwaffe zur Begehung einer Straftat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine Dienstwaffe erlaubt besitzen und sie im Rahmen Ihres Dienstes tragen oder benutzen, ist die gesetzliche Haftpflicht daraus über den Vertrag abgesichert. Das gilt auch für Übungen, die dienstlich angeordnet werden. Nicht abgedeckt ist dagegen, wenn die Dienstwaffe eingesetzt wird, um eine Straftat zu begehen.
Häufige Fragen
Ist der Besitz einer Dienstwaffe mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz sowie dem Tragen und Benutzen von Waffen zu Dienstzwecken.
Sind dienstlich angeordnete Übungen eingeschlossen?
Ja, dienstlich angeordnete Übungen sind eingeschlossen.
Was ist beim Gebrauch der Dienstwaffe ausgeschlossen?
Ausgeschlossen ist der Gebrauch der Dienstwaffe zur Begehung einer Straftat.
Für welchen Zweck gilt der Versicherungsschutz beim Waffengebrauch?
Der Versicherungsschutz besteht für den erlaubten Besitz sowie das Tragen und Benutzen von Waffen zu Dienstzwecken.