In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind Schäden an gemieteten Sachen, für die Sie gesetzlich haften, unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert – nämlich bei einem Fehlverhalten während einer Dienstreise und wenn der Schaden an gemieteten Innenräumen oder deren Ausstattung eintritt.
Schäden an gemieteten Sachen, für die Sie gesetzlich haften, sind nur versichert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Schaden ist auf ein Fehlverhalten während einer Dienstreise zurückzuführen.
- Der Schaden tritt an gemieteten Innenräumen oder deren Ausstattung ein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie auf einer Dienstreise etwas an einem gemieteten Raum oder an dessen Ausstattung beschädigen und dafür gesetzlich haften, kann dieser Schaden über die Diensthaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Entscheidend ist, dass es sich um gemietete Innenräume oder deren Ausstattung handelt und der Schaden durch ein Fehlverhalten im Rahmen einer Dienstreise entstanden ist.
Häufige Fragen
Welche Schäden an gemieteten Sachen sind versichert?
Versichert sind Schäden an gemieteten Sachen, für die Sie gesetzlich haften, wenn sie auf ein Fehlverhalten während einer Dienstreise zurückzuführen sind und der Schaden an gemieteten Innenräumen oder deren Ausstattung eintritt.
Muss der Schaden während einer Dienstreise entstehen?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Schaden auf ein Fehlverhalten während einer Dienstreise zurückzuführen ist.
Welche Bereiche der gemieteten Sachen sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden an gemieteten Innenräumen oder deren Ausstattung.
Muss ich für den Schaden gesetzlich haften?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt für Schäden an gemieteten Sachen, für die Sie gesetzlich haften.