Die Andsafe Diensthaftpflichtversicherung bietet nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst noch fünf Jahre Nachhaftung. Versicherungsfälle in diesem Zeitraum werden so behandelt, als wären sie am letzten Tag vor Vertragsende eingetreten – mit klaren Regeln zu Umfang, Höchstersatzleistung und den Fällen, in denen der Schutz entfällt.
Nachdem Sie aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden sind, besteht noch fünf Jahre Versicherungsschutz. Versicherungsfälle, die in diesen Zeitraum fallen, werden so behandelt, als wären sie am letzten Tag vor Vertragsbeendigung eingetreten.
Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich danach, was zuletzt vertraglich vereinbart war.
Höhe der Leistung:
- Wir zahlen maximal den unverbrauchten Teil der Jahreshöchstersatzleistung.
- Für den einzelnen Versicherungsfall zahlen wir maximal die Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung beendet wurde.
Die Regelungen zur Nachhaftung gelten nicht, wenn Sie aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden sind bzw. Ihnen außerordentlich gekündigt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn Ihr Vertrag endet, weil Sie den öffentlichen Dienst verlassen, sind Sie noch eine gewisse Zeit weiter abgesichert. Für Schäden in dieser Nachhaftungszeit gelten die zuletzt vereinbarten Vertragsbedingungen weiter. Bei einem Ausscheiden aus disziplinarischen Gründen oder nach außerordentlicher Kündigung greift dieser Nachschutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst noch versichert?
Nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst besteht noch fünf Jahre Versicherungsschutz.
Wie werden Versicherungsfälle in der Nachhaftungszeit behandelt?
Versicherungsfälle in diesem Zeitraum werden so behandelt, als wären sie am letzten Tag vor Vertragsbeendigung eingetreten.
Welcher Versicherungsumfang gilt in der Nachhaftungszeit?
Der Umfang richtet sich danach, was zuletzt vertraglich vereinbart war. Gezahlt wird maximal der unverbrauchte Teil der Jahreshöchstersatzleistung und für den einzelnen Versicherungsfall maximal die Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung beendet wurde.
Wann gilt die Nachhaftung nicht?
Die Regelungen zur Nachhaftung gelten nicht, wenn Sie aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden sind bzw. Ihnen außerordentlich gekündigt wurde.