In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind auch Vermögensschäden mitversichert, die nicht auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen – vorausgesetzt, das Fehlverhalten fällt in die Vertragslaufzeit und der Schaden wird rechtzeitig gemeldet. Wie die Nachhaftungsfrist von fünf Jahren nach Vertragsende genau funktioniert, lesen Sie hier.
Vermögensschäden, die nicht auf Personen- oder Sachschäden beruhen, ersetzen wir, sofern sie:
- durch ein Fehlverhalten während der Laufzeit des Versicherungsvertrages verursacht wurden und
- uns spätestens fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden.
Was bedeutet das konkret?
Reine Vermögensschäden – also finanzielle Nachteile, die weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden entstehen – sind mitversichert. Wichtig sind dabei zwei Bedingungen: Das ursächliche Fehlverhalten muss während der Vertragslaufzeit passiert sein, und die Meldung des Schadens darf nicht länger als fünf Jahre nach Vertragsende erfolgen. Diese Nachhaftungsregelung stellt sicher, dass auch später erkannte Schäden noch berücksichtigt werden können.
Häufige Fragen
Welche Vermögensschäden sind mitversichert?
Mitversichert sind Vermögensschäden, die nicht auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen.
Welche Voraussetzungen müssen für den Ersatz erfüllt sein?
Der Schaden muss durch ein Fehlverhalten während der Laufzeit des Versicherungsvertrages verursacht worden sein und uns spätestens fünf Jahre nach Beendigung des Vertrages gemeldet werden.
Wie lange gilt die Nachhaftung nach Vertragsende?
Der Schaden kann bis spätestens fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden.
Sind auch Schäden abgedeckt, deren Fehlverhalten nach Vertragsende liegt?
Nein. Das Fehlverhalten muss während der Laufzeit des Versicherungsvertrages verursacht worden sein.