In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung tritt ein Versicherungsfall ein, wenn Sie einem Dritten durch ein dienstliches Fehlverhalten einen Schaden zufügen, für den Sie nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen aufkommen müssen. Entscheidend ist, dass das Fehlverhalten in die Laufzeit des Vertrages fällt.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Sie einem Dritten durch ein dienstliches Fehlverhalten einen Schaden zugefügt haben, für den Sie möglicherweise aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen aufkommen müssen.
Das Fehlverhalten muss in die Laufzeit des Versicherungsvertrages fallen. Bei Vermögensschäden, die nicht auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen, gilt Gleiches für den Eintritt des Schadens.
Zum Versicherungsschutz nach Beendigung des Versicherungsvertrages.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsfall entsteht, wenn Sie im Rahmen Ihres Dienstes einen Fehler machen und dadurch einem anderen einen Schaden verursachen, für den Sie gesetzlich haftbar gemacht werden könnten. Wichtig ist dabei der zeitliche Bezug: Das fehlerhafte Verhalten muss während der Laufzeit Ihres Vertrages passiert sein. Bei reinen Vermögensschäden zählt entsprechend der Zeitpunkt, zu dem der Schaden eingetreten ist.
Häufige Fragen
Wann liegt in der Diensthaftpflicht ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Sie einem Dritten durch ein dienstliches Fehlverhalten einen Schaden zugefügt haben, für den Sie möglicherweise aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen aufkommen müssen.
Muss das Fehlverhalten in die Vertragslaufzeit fallen?
Ja. Das Fehlverhalten muss in die Laufzeit des Versicherungsvertrages fallen.
Was gilt bei Vermögensschäden?
Bei Vermögensschäden, die nicht auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen, gilt Gleiches für den Eintritt des Schadens. Auch dieser muss in die Laufzeit des Versicherungsvertrages fallen.
Gilt der Versicherungsschutz auch nach Vertragsende?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Nähere Angaben finden Sie unter dem Punkt zum Versicherungsschutz nach Beendigung des Versicherungsvertrages.