Die Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Fehlverhalten im Dienst zurückgehen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie das Schadenereignis definiert ist und wann auch nach Vertragsende noch Versicherungsschutz besteht.
1. Personen- und Sachschäden
Versichert sind Personen- und Sachschäden, die unmittelbar auf ein Fehlverhalten im Dienst zurückzuführen sind, vorausgesetzt das Fehlverhalten fällt in die Laufzeit des Versicherungsvertrages.
Das Fehlverhalten ist in diesem Fall das Schadenereignis.
2. Vermögensschäden
Vermögensschäden sind versichert, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Der Schaden folgt aus einem Personen- oder Sachschaden.
- Der Schaden beruht unmittelbar auf einem Fehlverhalten im Dienst und sowohl Fehlverhalten als auch Schaden sind zu einem Zeitpunkt eingetreten, in dem der Versicherungsvertrag bestand. Ist der Schaden erst nach Beendigung des Versicherungsvertrages eingetreten, besteht Versicherungsschutz, wenn er uns innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsende mitgeteilt wird.
- Der Schaden ist dadurch entstanden, dass Sie während der Laufzeit des Versicherungsvertrages bei der dienstlichen Verwendung personenbezogener Daten gegen Datenschutzgesetze verstoßen haben.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift, wenn Ihnen im Dienst ein Fehler unterläuft, durch den eine andere Person verletzt wird oder ein Gegenstand beschädigt wird. Auch reine Vermögensschäden können abgedeckt sein – etwa, wenn sie aus einem Personen- oder Sachschaden folgen, unmittelbar auf ein dienstliches Fehlverhalten zurückgehen oder durch einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze beim Umgang mit personenbezogenen Daten entstehen. Entscheidend ist dabei der zeitliche Zusammenhang mit der Laufzeit des Vertrages.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind in der Diensthaftpflichtversicherung versichert?
Versichert sind Personen- und Sachschäden, die unmittelbar auf ein Fehlverhalten im Dienst zurückzuführen sind, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Vermögensschäden.
Was gilt als Schadenereignis bei Personen- und Sachschäden?
Bei Personen- und Sachschäden ist das Fehlverhalten im Dienst das Schadenereignis. Voraussetzung ist, dass dieses Fehlverhalten in die Laufzeit des Versicherungsvertrages fällt.
Wann sind Vermögensschäden versichert?
Vermögensschäden sind versichert, wenn sie aus einem Personen- oder Sachschaden folgen, unmittelbar auf einem Fehlverhalten im Dienst beruhen oder durch einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze bei der dienstlichen Verwendung personenbezogener Daten entstanden sind.
Besteht Versicherungsschutz auch nach Vertragsende?
Ist ein Vermögensschaden erst nach Beendigung des Versicherungsvertrages eingetreten, besteht Versicherungsschutz, wenn er innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsende mitgeteilt wird.