Die Andsafe Diensthaftpflichtversicherung schützt die gesetzliche Haftpflicht des im Versicherungsschein namentlich genannten Versicherungsnehmers aus der dienstlichen Tätigkeit als Beamter oder Beschäftigter des öffentlichen Dienstes. Wer genau als versicherte Person gilt, erfahren Sie hier im Überblick.
Versicherter Personenkreis:
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen namentlich genannten Versicherungsnehmers.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die dienstliche Tätigkeit als:
- Beamter
- Beschäftigter des öffentlichen Dienstes
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die Person, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen mit Namen genannt ist. Der Schutz greift für die gesetzliche Haftpflicht, die aus der Ausübung des Dienstes als Beamter oder als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes entsteht. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Wer ist in der Diensthaftpflichtversicherung versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen namentlich genannten Versicherungsnehmers aus der dienstlichen Tätigkeit.
Für welche Tätigkeit gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für die dienstliche Tätigkeit als Beamter oder als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes.
Wo ist festgehalten, wer als versicherte Person gilt?
Die versicherte Person ist im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen namentlich genannt.
In welchem Umfang besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.