Wer bei der Andsafe Versicherung eine Private Haftpflichtversicherung hat, muss eine geänderte Postanschrift unverzüglich mitteilen. Bleibt die Anzeige aus, genügt ein eingeschriebener Brief an die zuletzt bekannte Adresse – und die Erklärung gilt schon drei Tage nach Absendung als zugestellt.
Ändert sich Ihre Postanschrift, haben Sie uns diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.
Unterbleibt die Anzeige, reicht es aus, wenn wir für eine Erklärung, die Ihnen gegenüber wirken soll, einen eingeschriebenen Brief an die uns zuletzt bekannte Adresse senden.
Die Erklärung gilt dann drei Tage nach Absendung als zugestellt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen oder sich Ihre Postanschrift ändert, sollten Sie das dem Versicherer möglichst sofort mitteilen. Andernfalls darf der Versicherer wichtige Schreiben einfach an Ihre letzte bekannte Adresse senden – und diese gelten dann als angekommen, selbst wenn Sie sie nicht mehr erhalten.
Häufige Fragen
Muss ich eine neue Postanschrift melden?
Ja. Ändert sich Ihre Postanschrift, haben Sie uns diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.
Was passiert, wenn ich die Änderung nicht anzeige?
Unterbleibt die Anzeige, reicht es aus, wenn wir für eine Erklärung, die Ihnen gegenüber wirken soll, einen eingeschriebenen Brief an die uns zuletzt bekannte Adresse senden.
Wann gilt eine solche Erklärung als zugestellt?
Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung als zugestellt.
An welche Adresse wird das Schreiben gesendet?
Der eingeschriebene Brief wird an die uns zuletzt bekannte Adresse gesendet.