In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt ein am Vertragsabschluss beteiligter Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Ihre Erklärungen entgegenzunehmen sowie Versicherungsscheine, Nachträge oder Schriftwechsel an Sie zu übermitteln. Welche Rechte und Grenzen damit verbunden sind, erfahren Sie hier.
Sofern am Abschluss des Versicherungsvertrags ein Versicherungsvertreter oder eine Versicherungsvertreterin beteiligt war, gilt diese:r als bevollmächtigt, folgende Aufgaben zu übernehmen:
- von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen
- Versicherungsscheine an Sie zu übermitteln
- Nachträge an Sie zu übermitteln
- Schriftwechsel an Sie zu übermitteln
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Vertrag über einen Versicherungsvertreter abgeschlossen haben, ist diese Person Ihre Ansprechperson: Sie darf Ihre Mitteilungen annehmen und Ihnen Unterlagen wie den Versicherungsschein, Nachträge oder sonstigen Schriftwechsel weiterleiten. Das dient einer reibungslosen Kommunikation rund um Ihren Vertrag.
Häufige Fragen
Wer gilt als bevollmächtigt, meine Erklärungen entgegenzunehmen?
Ein Versicherungsvertreter oder eine Versicherungsvertreterin, sofern diese Person am Abschluss des Versicherungsvertrags beteiligt war.
Welche Unterlagen darf der Versicherungsvertreter an mich übermitteln?
Versicherungsscheine, Nachträge oder Schriftwechsel.
Gilt die Vollmacht auch, wenn kein Vertreter beteiligt war?
Die Vollmacht gilt, sofern am Abschluss des Versicherungsvertrags ein Versicherungsvertreter oder eine Versicherungsvertreterin beteiligt war.
Kann ich meine Erklärungen dem Versicherungsvertreter gegenüber abgeben?
Ja, der beteiligte Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen.