Verstirbt der Versicherungsnehmer in der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung, bleibt der Versicherungsschutz zunächst für alle mitversicherten Personen bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags bestehen. Danach kann der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner den Vertrag übernehmen oder täglich kündigen.
Im Falle Ihres Todes besteht der Versicherungsschutz zunächst für alle mitversicherten Personen bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter.
Die Versicherung kann durch Ihren Ehegatten bzw. Ihre Ehegattin übernommen oder täglich gekündigt werden.
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gilt Entsprechendes.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Die mitversicherten Personen sind übergangsweise weiter abgesichert, und zwar bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags. In dieser Zeit kann der überlebende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner entscheiden, ob er den Vertrag fortführt oder täglich beendet.
Häufige Fragen
Bleibt der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers bestehen?
Ja. Im Falle Ihres Todes besteht der Versicherungsschutz zunächst für alle mitversicherten Personen bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter.
Wer kann die Versicherung nach dem Todesfall übernehmen?
Die Versicherung kann durch Ihren Ehegatten bzw. Ihre Ehegattin übernommen werden.
Kann der Vertrag nach dem Tod gekündigt werden?
Ja, die Versicherung kann täglich gekündigt werden.
Gilt die Regelung auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Ja. Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gilt Entsprechendes.